Lexikon
Militạ̈rstrafrecht
Sonderstrafrecht für Soldaten und für militärische Angelegenheiten. Das Militärstrafrecht der Bundesrepublik Deutschland ist im Wehrstrafgesetz vom 30. 3. 1957 in der Fassung vom 24. 5. 1974 enthalten.
In der Schweiz ist es durch das Militärstrafgesetz vom 13. 6. 1927 (mit späteren Abänderungen) geregelt. – In Österreich sind heute alle wesentlichen Vorschriften des Militärstrafrechts im am 1. 1. 1976 in Kraft getretenen Militärstrafgesetz enthalten. – In der DDR war das Militärstrafrecht als 9. Kapitel in den Besonderen Teil des neuen StGB (§§ 251 ff.) eingefügt, also gesetzestechnisch kein Sonderstrafrecht. Militärgerichtsbarkeit, Wehrstrafrecht.
Wissenschaft
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Ein extrem niedriger Blutzuckerspiegel kann für Menschen mit Typ-1-Diabetes lebensbedrohlich sein. Patienten spritzen sich in dieser Situation normalerweise ein Hormon namens Glukagon, das den Blutzucker wieder reguliert. Doch es gibt auch Diabetes-Patienten, die ihren gefährlichen Zustand nicht bemerken, etwa weil sie schlafen,...
Wissenschaft
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Das elterliche Verhalten hat einen entscheidenden Einfluss auf die Entwicklung des Nachwuchses. Erfährt ein Säugling von klein auf liebvolle Zuwendung, baut er ein Urvertrauen auf und erwartet von anderen Menschen eher Gutes. Wann sich die Erwartungen der Babys allerdings formen, ließ sich bisher schwierig erforschen, da sich die...