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Militạ̈rstrafrecht

Sonderstrafrecht für Soldaten und für militärische Angelegenheiten. Das Militärstrafrecht der Bundesrepublik Deutschland ist im Wehrstrafgesetz vom 30. 3. 1957 in der Fassung vom 24. 5. 1974 enthalten.
In der Schweiz ist es durch das Militärstrafgesetz vom 13. 6. 1927 (mit späteren Abänderungen) geregelt. In Österreich sind heute alle wesentlichen Vorschriften des Militärstrafrechts im am 1. 1. 1976 in Kraft getretenen Militärstrafgesetz enthalten. In der DDR war das Militärstrafrecht als 9. Kapitel in den Besonderen Teil des neuen StGB (§§ 251 ff.) eingefügt, also gesetzestechnisch kein Sonderstrafrecht. Militärgerichtsbarkeit, Wehrstrafrecht.

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