Lexikon

Meuterei

Militärstrafrecht
die Zusammenrottung von Soldaten zur gemeinsamen Gehorsamsverweigerung, Bedrohung oder Nötigung gegenüber einem Vorgesetzten oder zum tätlichen Angriff auf einen solchen; Bestrafung mit Freiheitsstrafen (§ 27 Wehrstrafgesetz); Verabredung oder Versuch sind strafbar. In Österreich ist Anstiftung zu militärischer Meuterei strafbar nach § 259 StGB, in der Schweiz die Verleitung zur Meuterei nach Art. 276 StGB, die Meuterei selbst im Militärstrafgesetz (ebenso in Österreich). Militärstrafrecht.
Biber
Wissenschaft

Eine doppelte Überraschung

Biber und Fischotter waren lange aus weiten Teilen Europas verschwunden. Nun kehren beide zurück und verblüffen dabei die Fachwelt. von KURT DE SWAAF Ihre Spuren sind unübersehbar. Schon von der Alten Brücke aus erkennt man gefällte Weidenstämme, deren kahle Spitzen jetzt im Fluss liegen. Näher dran, am Ufer, gibt es weitere...

Staumauer
Wissenschaft

Bei der Wasserkraft den Bogen raus

Mehr Strom aus Wasserkraft: Unter anderem damit will die Schweiz die Klimaneutralität erreichen. Bestehende Staumauern sollen dazu ausgebaut, neue Mauern hochgezogen werden. Dafür nutzen die Ingenieure aufwendige Techniken. von CHRISTIAN BERNHART Staumauern sind imposante, aus Beton gegossene Bauwerke, die Täler überspannen und...

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