Lexikon

Meuterei

Militärstrafrecht
die Zusammenrottung von Soldaten zur gemeinsamen Gehorsamsverweigerung, Bedrohung oder Nötigung gegenüber einem Vorgesetzten oder zum tätlichen Angriff auf einen solchen; Bestrafung mit Freiheitsstrafen (§ 27 Wehrstrafgesetz); Verabredung oder Versuch sind strafbar. In Österreich ist Anstiftung zu militärischer Meuterei strafbar nach § 259 StGB, in der Schweiz die Verleitung zur Meuterei nach Art. 276 StGB, die Meuterei selbst im Militärstrafgesetz (ebenso in Österreich). Militärstrafrecht.
Wissenschaft

Überraschend “frühreife” Galaxie entdeckt

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Archaeopteryx
Wissenschaft

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