Großes Wörterbuch der deutschen Sprache
Adel
Adel〈〉
m.
, –s
, nur Sg.
1.
Gesamtheit der Personen, die in einer nach Ständen gegliederten Gesellschaft dem höchsten Stand angehören;
alter, hoher, niederer A.
2.
adlige Abstammung, Herkunft;
von A. sein
3.
Adelstitel;
den A. erwerben, verliehen bekommen
4.
edle, hochherzige Gesinnung;
seine Haltung zeugt von A.
Adel:
Das mittelhochdeutsche Wort–titel“, „edle Gesinnung“, „Vollkommenheit“. Der ist ein durch Geburt, Besitz oder Verdienst erworbener Stand mit erblichen Privilegien. Er bezeichnet eine Form der politischen, militärischen und kulturellen Führungs– und Herrschaftsschicht. Zum gehörten alle bis 1350 urkundlich nachweisbaren adeligen Familien. Seit dem 16. Jahrhundert gab es den der durch ein kaiserliches Diplom, den verliehen wurde. Dieser Adelsbrief konnte im 17. und 18. Jahrhundert auch erkauft werden. Neben diesem gab es den so genannten oder der meistens an bestimmte Ämter geknüpft war.
Innerhalb des Adels wiederum gibt es eine am jeweiligen Titel ablesbare Hierarchie. Nach dem Monarchen stand auf der obersten Stufe der Herzog. Ihm folgte der Fürst, danach kam der (Land–, Mark–, Pfalz–) Graf und schließlich der Baron oder Freiherr. Ein ist eine Präposition im Namen des . In Deutschland sind oder gebräuchlich, wobei die Präposition ursprünglich nur den Wohnsitz anzeigte und erst später zu einem Prädikat wurde. Daneben gab es die geistlich–weltlichen Ränge Fürst–Bischof, Fürst–Abt und Fürst–Propst. In Deutschland, wo der Adel 1918 formal abgeschafft wurde, kann der seit Einführung der Weimarer Reichsverfassung 1919 aber als Bestandteil des Namens geführt werden (er wird dabei dem Vornamen nachgestellt). In Österreich dürfen seit 1918 auch die Titel nicht mehr geführt werden.
(aus althochdeutsch ) enthält bereits die heutigen Bedeutungen „Adelsgeschlecht“, „Innerhalb des Adels wiederum gibt es eine am jeweiligen Titel ablesbare Hierarchie. Nach dem Monarchen stand auf der obersten Stufe der Herzog. Ihm folgte der Fürst, danach kam der (Land–, Mark–, Pfalz–) Graf und schließlich der Baron oder Freiherr. Ein ist eine Präposition im Namen des . In Deutschland sind oder gebräuchlich, wobei die Präposition ursprünglich nur den Wohnsitz anzeigte und erst später zu einem Prädikat wurde. Daneben gab es die geistlich–weltlichen Ränge Fürst–Bischof, Fürst–Abt und Fürst–Propst. In Deutschland, wo der Adel 1918 formal abgeschafft wurde, kann der seit Einführung der Weimarer Reichsverfassung 1919 aber als Bestandteil des Namens geführt werden (er wird dabei dem Vornamen nachgestellt). In Österreich dürfen seit 1918 auch die Titel nicht mehr geführt werden.

Wissenschaft
KI-Sprachmodell analysiert und entwirft DNA-Sequenzen
Mit einem Wortschatz von lediglich vier Buchstaben kodiert die DNA in Millionen von Basenpaaren die genetische Information. Diese „Sprache des Lebens“ hat nun ein neues KI-Modell gelernt, das nach dem gleichen Prinzip funktioniert wie große Sprachmodelle. Das Modell namens Evo wurde mit 2,7 Millionen Genomen von Bakterien und...

Wissenschaft
Bewaffnet die Stirn bieten
Horn oder Geweih: Wer trägt was und warum, und woraus besteht der Stirnaufsatz? Eine kleine zoologische Kopfschmuckkunde. von CHRISTIAN JUNG Auf dem Kopf des männlichen Hirschs sitzt ein spitzes Geweih – ein Kopfschmuck, der mit zunehmendem Alter durch Pracht und Größe beeindruckt. In Szene gesetzt durch entsprechendes...
Weitere Artikel aus dem Kalender
Mehr Artikel zu diesem Thema
Weitere Artikel aus der Wissensbibliothek
Weitere Lexikon Artikel
Weitere Artikel aus dem Wahrig Fremdwörterlexikon
Weitere Artikel aus dem Großes Wörterbuch der deutschen Sprache
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
Müssen wir das Fliegen aufgeben?
Erdrotation mit Quantenverschränkung gemessen
Wie unsere klassische Welt entsteht
Larry, die meist-zitierte Katze der Welt
„Die Gefahren gehen vor allem von uns Menschen aus“
Lebendiger Biozement auf Pilzbasis repariert sich selbst