Großes Wörterbuch der deutschen Sprache
Adel
Adel〈〉
m.
, –s
, nur Sg.
1.
Gesamtheit der Personen, die in einer nach Ständen gegliederten Gesellschaft dem höchsten Stand angehören;
alter, hoher, niederer A.
2.
adlige Abstammung, Herkunft;
von A. sein
3.
Adelstitel;
den A. erwerben, verliehen bekommen
4.
edle, hochherzige Gesinnung;
seine Haltung zeugt von A.
Adel:
Das mittelhochdeutsche Wort(aus althochdeutsch) enthält bereits die heutigen Bedeutungen „Adelsgeschlecht“, „–titel“, „edle Gesinnung“, „Vollkommenheit“. Derist ein durch Geburt, Besitz oder Verdienst erworbener Stand mit erblichen Privilegien. Er bezeichnet eine Form der politischen, militärischen und kulturellen Führungs– und Herrschaftsschicht. Zumgehörten alle bis 1350 urkundlich nachweisbaren adeligen Familien. Seit dem 16. Jahrhundert gab es dender durch ein kaiserliches Diplom, denverliehen wurde. Dieser Adelsbrief konnte im 17. und 18. Jahrhundert auch erkauft werden. Neben diesemgab es den so genanntenoderder meistens an bestimmte Ämter geknüpft war.
Innerhalb des Adels wiederum gibt es eine am jeweiligen Titel ablesbare Hierarchie. Nach dem Monarchen stand auf der obersten Stufe der Herzog. Ihm folgte der Fürst, danach kam der (Land–, Mark–, Pfalz–) Graf und schließlich der Baron oder Freiherr. Einist eine Präposition im Namen des. In Deutschland sindodergebräuchlich, wobei die Präposition ursprünglich nur den Wohnsitz anzeigte und erst später zu einem Prädikat wurde. Daneben gab es die geistlich–weltlichen Ränge Fürst–Bischof, Fürst–Abt und Fürst–Propst. In Deutschland, wo der Adel 1918 formal abgeschafft wurde, kann derseit Einführung der Weimarer Reichsverfassung 1919 aber als Bestandteil des Namens geführt werden (er wird dabei dem Vornamen nachgestellt). In Österreich dürfen seit 1918 auch die Titel nicht mehr geführt werden.
Innerhalb des Adels wiederum gibt es eine am jeweiligen Titel ablesbare Hierarchie. Nach dem Monarchen stand auf der obersten Stufe der Herzog. Ihm folgte der Fürst, danach kam der (Land–, Mark–, Pfalz–) Graf und schließlich der Baron oder Freiherr. Einist eine Präposition im Namen des. In Deutschland sindodergebräuchlich, wobei die Präposition ursprünglich nur den Wohnsitz anzeigte und erst später zu einem Prädikat wurde. Daneben gab es die geistlich–weltlichen Ränge Fürst–Bischof, Fürst–Abt und Fürst–Propst. In Deutschland, wo der Adel 1918 formal abgeschafft wurde, kann derseit Einführung der Weimarer Reichsverfassung 1919 aber als Bestandteil des Namens geführt werden (er wird dabei dem Vornamen nachgestellt). In Österreich dürfen seit 1918 auch die Titel nicht mehr geführt werden.
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