Großes Wörterbuch der deutschen Sprache
Adel
Adel〈〉
m.
, –s
, nur Sg.
1.
Gesamtheit der Personen, die in einer nach Ständen gegliederten Gesellschaft dem höchsten Stand angehören;
alter, hoher, niederer A.
2.
adlige Abstammung, Herkunft;
von A. sein
3.
Adelstitel;
den A. erwerben, verliehen bekommen
4.
edle, hochherzige Gesinnung;
seine Haltung zeugt von A.
Adel:
Das mittelhochdeutsche Wort–titel“, „edle Gesinnung“, „Vollkommenheit“. Der ist ein durch Geburt, Besitz oder Verdienst erworbener Stand mit erblichen Privilegien. Er bezeichnet eine Form der politischen, militärischen und kulturellen Führungs– und Herrschaftsschicht. Zum gehörten alle bis 1350 urkundlich nachweisbaren adeligen Familien. Seit dem 16. Jahrhundert gab es den der durch ein kaiserliches Diplom, den verliehen wurde. Dieser Adelsbrief konnte im 17. und 18. Jahrhundert auch erkauft werden. Neben diesem gab es den so genannten oder der meistens an bestimmte Ämter geknüpft war.
Innerhalb des Adels wiederum gibt es eine am jeweiligen Titel ablesbare Hierarchie. Nach dem Monarchen stand auf der obersten Stufe der Herzog. Ihm folgte der Fürst, danach kam der (Land–, Mark–, Pfalz–) Graf und schließlich der Baron oder Freiherr. Ein ist eine Präposition im Namen des . In Deutschland sind oder gebräuchlich, wobei die Präposition ursprünglich nur den Wohnsitz anzeigte und erst später zu einem Prädikat wurde. Daneben gab es die geistlich–weltlichen Ränge Fürst–Bischof, Fürst–Abt und Fürst–Propst. In Deutschland, wo der Adel 1918 formal abgeschafft wurde, kann der seit Einführung der Weimarer Reichsverfassung 1919 aber als Bestandteil des Namens geführt werden (er wird dabei dem Vornamen nachgestellt). In Österreich dürfen seit 1918 auch die Titel nicht mehr geführt werden.
(aus althochdeutsch ) enthält bereits die heutigen Bedeutungen „Adelsgeschlecht“, „Innerhalb des Adels wiederum gibt es eine am jeweiligen Titel ablesbare Hierarchie. Nach dem Monarchen stand auf der obersten Stufe der Herzog. Ihm folgte der Fürst, danach kam der (Land–, Mark–, Pfalz–) Graf und schließlich der Baron oder Freiherr. Ein ist eine Präposition im Namen des . In Deutschland sind oder gebräuchlich, wobei die Präposition ursprünglich nur den Wohnsitz anzeigte und erst später zu einem Prädikat wurde. Daneben gab es die geistlich–weltlichen Ränge Fürst–Bischof, Fürst–Abt und Fürst–Propst. In Deutschland, wo der Adel 1918 formal abgeschafft wurde, kann der seit Einführung der Weimarer Reichsverfassung 1919 aber als Bestandteil des Namens geführt werden (er wird dabei dem Vornamen nachgestellt). In Österreich dürfen seit 1918 auch die Titel nicht mehr geführt werden.

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