Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Adel

Adel
m.
, s
, nur Sg.
1.
Gesamtheit der Personen, die in einer nach Ständen gegliederten Gesellschaft dem höchsten Stand angehören;
alter, hoher, niederer A.
2.
adlige Abstammung, Herkunft;
von A. sein
3.
Adelstitel;
den A. erwerben, verliehen bekommen
4.
edle, hochherzige Gesinnung;
seine Haltung zeugt von A.
Adel:
Das mittelhochdeutsche Wort
adel
(aus althochdeutsch
adal
) enthält bereits die heutigen Bedeutungen „Adelsgeschlecht“, „titel“, „edle Gesinnung“, „Vollkommenheit“. Der
Adel
ist ein durch Geburt, Besitz oder Verdienst erworbener Stand mit erblichen Privilegien. Er bezeichnet eine Form der politischen, militärischen und kulturellen Führungs und Herrschaftsschicht. Zum
Uradel
gehörten alle bis 1350 urkundlich nachweisbaren adeligen Familien. Seit dem 16. Jahrhundert gab es den
Briefadel,
der durch ein kaiserliches Diplom, den
Adelsbrief,
verliehen wurde. Dieser Adelsbrief konnte im 17. und 18. Jahrhundert auch erkauft werden. Neben diesem
erblichen Adel
gab es den so genannten
Personen
oder
Verdienstadel,
der meistens an bestimmte Ämter geknüpft war.
Innerhalb des Adels wiederum gibt es eine am jeweiligen Titel ablesbare Hierarchie. Nach dem Monarchen stand auf der obersten Stufe der Herzog. Ihm folgte der Fürst, danach kam der (Land, Mark, Pfalz) Graf und schließlich der Baron oder Freiherr. Ein
Adelsprädikat
ist eine Präposition im Namen des
Adligen
. In Deutschland sind
von, zu
oder
von und zu
gebräuchlich, wobei die Präposition ursprünglich nur den Wohnsitz anzeigte und erst später zu einem Prädikat wurde. Daneben gab es die geistlichweltlichen Ränge FürstBischof, FürstAbt und FürstPropst. In Deutschland, wo der Adel 1918 formal abgeschafft wurde, kann der
Adelstitel
seit Einführung der Weimarer Reichsverfassung 1919 aber als Bestandteil des Namens geführt werden (er wird dabei dem Vornamen nachgestellt). In Österreich dürfen seit 1918 auch die Titel nicht mehr geführt werden.
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