Lexikon
Nötigung
der Zwang zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel. Wenn die Nötigung zu dem angestrebten Zweck verwerflich ist, ist sie nach § 240 StGB im Regelfall mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe strafbar. Die Nötigung begründet u. U. einen Nötigungsnotstand (Notstand). Die Nötigung ist Bestandteil vieler anderer Freiheitsdelikte, z. B. Erpressung, Notzucht, Geiselnahme. – Ähnlich in der Schweiz (Art. 181 StGB) und Österreich nach §§ 105, 106 StGB und weiteren Vorschriften.
Wissenschaft
Pfui, das tut man nicht! Oder doch?
Warum Nase hochziehen gesunder ist als Schnäuzen, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Andere Länder, andere Sitten. Während uns von Kindesbeinen an eingetrichtert wird, in ein Taschentuch zu schnäuzen, wenn die Nase läuft, gilt das in vielen asiatischen Kulturen als eklig und ist daher im Beisein anderer verpönt. Dagegen empfindet...
Wissenschaft
Wie das erste Lebensjahr die sozialen Erwartungen prägt
Das elterliche Verhalten hat einen entscheidenden Einfluss auf die Entwicklung des Nachwuchses. Erfährt ein Säugling von klein auf liebvolle Zuwendung, baut er ein Urvertrauen auf und erwartet von anderen Menschen eher Gutes. Wann sich die Erwartungen der Babys allerdings formen, ließ sich bisher schwierig erforschen, da sich die...