Lexikon

Nötigung

der Zwang zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel. Wenn die Nötigung zu dem angestrebten Zweck verwerflich ist, ist sie nach § 240 StGB im Regelfall mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe strafbar. Die Nötigung begründet u. U. einen Nötigungsnotstand (Notstand). Die Nötigung ist Bestandteil vieler anderer Freiheitsdelikte, z. B. Erpressung, Notzucht, Geiselnahme. Ähnlich in der Schweiz (Art. 181 StGB) und Österreich nach §§ 105, 106 StGB und weiteren Vorschriften.
Krebszelle, Biomarker
Wissenschaft

Aufschlussreiche Marker

Biomarker neuen Typs ermöglichen es, Alzheimer im Blut zu erkennen und Depressionen anhand des Hirnstroms aufzuspüren. Zudem lassen sich damit Krebs sowie Erkrankungen von Nerven, Herz und Kreislauf immer häufiger individualisiert behandeln. von CHRISTIAN JUNG Ein häufiges Phänomen: Mehrere Patienten haben dieselbe Diagnose,...

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Wissenschaft

Urprall statt Urknall?

Unser Universum ist aus dem Kollaps eines Weltalls zuvor entstanden, meinen heute viele Kosmologen – und rätseln, wie dieses wohl beschaffen war. von RÜDIGER VAAS Quantenkosmologie ist nichts für schwache Nerven“, meint Edgar Shaghoulian von der University of California in Santa Cruz. „Sie ist der Wilde Westen der Theoretischen...

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