Lexikon

Nötigung

der Zwang zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel. Wenn die Nötigung zu dem angestrebten Zweck verwerflich ist, ist sie nach § 240 StGB im Regelfall mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe strafbar. Die Nötigung begründet u. U. einen Nötigungsnotstand (Notstand). Die Nötigung ist Bestandteil vieler anderer Freiheitsdelikte, z. B. Erpressung, Notzucht, Geiselnahme. Ähnlich in der Schweiz (Art. 181 StGB) und Österreich nach §§ 105, 106 StGB und weiteren Vorschriften.
Opioide, Schmerzen, Medizin
Wissenschaft

Schmerzfrei

Schmerzmedikamente sind für viele Menschen am Lebensende eine Erleichterung. Bei chronischen Krankheiten jedoch sind sie mit einer Suchtgefahr verbunden.

Der Beitrag Schmerzfrei erschien zuerst auf wissenschaft.de.

Optimismus, Kinder, Jugendliche
Wissenschaft

Kleine Optimisten

Kinder sehen die Zukunft meist positiv – und das ist gut für ihre Entwicklung. von CHRISTIAN WOLF Kann ein verlorener Finger wieder nachwachsen? Das geht auf jeden Fall – wenn man Kindern Glauben schenkt. Die meisten sehen das Leben generell positiv, auch wenn dieser Optimismus nicht immer der Realität entspricht. Das offenbaren...

Mehr Artikel zu diesem Thema

Weitere Lexikon Artikel

Weitere Artikel aus dem Wahrig Synonymwörterbuch

Weitere Artikel aus dem Wahrig Fremdwörterlexikon

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch