Lexikon
Nötigung
der Zwang zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel. Wenn die Nötigung zu dem angestrebten Zweck verwerflich ist, ist sie nach § 240 StGB im Regelfall mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe strafbar. Die Nötigung begründet u. U. einen Nötigungsnotstand (Notstand). Die Nötigung ist Bestandteil vieler anderer Freiheitsdelikte, z. B. Erpressung, Notzucht, Geiselnahme. – Ähnlich in der Schweiz (Art. 181 StGB) und Österreich nach §§ 105, 106 StGB und weiteren Vorschriften.
Wissenschaft
Es werde Licht!
Noch heute künden über 400 Photonen in jedem Kubikzentimeter des Weltraums vom ersten Licht im Universum. Deutlich mehr Lichtteilchen gelangen von der Sonne zu uns – nachdem sie zuvor Hunderttausende Jahre durch unseren Stern geirrt sind. von Rüdiger Vaas Als man das TV-Programm früher noch analog über eine Fernsehantenne empfing...
Wissenschaft
US-Studie: Kinder profitieren von Montessori-Vorschulen
Spielerisches, selbstbestimmtes Lernen ist ein Kernelement der Montessori-Pädagogik. Eine US-Studie zeigt nun, dass Vorschulkinder im Alter von drei bis sechs Jahren auf vielfältige Weise von solchen Programmen profitieren. Im Vergleich zu Altersgenossen in klassischen Vorschulen schnitten sie am Ende der Kindergartenzeit besser...
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