Lexikon
Nötigung
der Zwang zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel. Wenn die Nötigung zu dem angestrebten Zweck verwerflich ist, ist sie nach § 240 StGB im Regelfall mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe strafbar. Die Nötigung begründet u. U. einen Nötigungsnotstand (Notstand). Die Nötigung ist Bestandteil vieler anderer Freiheitsdelikte, z. B. Erpressung, Notzucht, Geiselnahme. – Ähnlich in der Schweiz (Art. 181 StGB) und Österreich nach §§ 105, 106 StGB und weiteren Vorschriften.
Wissenschaft
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Der elfjährige Aktivitätszyklus der Sonne hat seine Ursache tief im Inneren des Feuerballs. Hier vollzieht sich ein komplexes Wechselspiel zwischen der Rotation, dem strömenden Plasma und dem Magnetfeld. Geben zusätzlich Planeten von außen den Takt an? von THOMAS BÜHRKE Die Sonne befindet sich derzeit in einem Maximum...
Wissenschaft
Die Archive des Lebens
Museumssammlungen sind wie Schatzkisten: Je tiefer Forscher wühlen, desto mehr Überraschungen finden sie. So werden immer wieder große Tierarten neu entdeckt. von BETTINA WURCHE Unzählige Schädel, Skelette und Gewebeproben werden in Museen verwahrt – getrocknet, versteinert oder in Alkohol konserviert –, systematisch sortiert und...
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