Lexikon
Nötigung
der Zwang zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel. Wenn die Nötigung zu dem angestrebten Zweck verwerflich ist, ist sie nach § 240 StGB im Regelfall mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe strafbar. Die Nötigung begründet u. U. einen Nötigungsnotstand (Notstand). Die Nötigung ist Bestandteil vieler anderer Freiheitsdelikte, z. B. Erpressung, Notzucht, Geiselnahme. – Ähnlich in der Schweiz (Art. 181 StGB) und Österreich nach §§ 105, 106 StGB und weiteren Vorschriften.
Wissenschaft
Schillerndem Vogelgefieder auf der Spur
Vom Kolibri bis zum Paradiesvogel: Vor allem in den Tropen erstrahlen viele Vögel in schillernder Farbenpracht. Nun sind Forschende anhand eines Stammbaums der Vögel mit Bezug zum Vorkommen schillernder Federn dem Ursprung und der Verbreitungsgeschichte dieses strukturellen Farbgebungseffekts nachgegangen. Demnach ist diese...
Wissenschaft
»Es gibt kein Limit«
Wer sein Gehirn fordert und seinen Zellen Gutes tut, kann bis ins hohe Alter fit im Kopf bleiben. Das Gespräch führte SALOME BERBLINGER Frau Prof. Schäfer, ab wann sprechen Sie vom „alternden Gehirn“? Im Grunde genommen altert das Gehirn, sobald wir aufhören zu wachsen. Der Alterungsprozess fängt also fast mit der Geburt oder...