Lexikon
Notstand
Strafrecht
eine gegenwärtige Gefahr für rechtlich geschützte Interessen, die nur durch die Verletzung der rechtlich geschützten Interessen eines anderen abgewendet werden kann. Die Notstandslage kann im Strafrecht sowohl Rechtfertigungsgrund als auch bloßer Entschuldigungsgrund sein (§ 34 ff. StGB). – Grundsätzlich ähnliche Regelung des entschuldigenden Notstands in der Schweiz (Art. 34 StGB) und Österreich (§ 10 StGB); 3. Aussage- oder Eidesnotstand: Eidesdelikt.
Wissenschaft
Schlauer Staub
Winzige Computersysteme sollen tief in unseren Alltag eindringen, um uns das Leben zu erleichtern. Auf dem Weg dorthin gibt es allerdings noch einige technische Herausforderungen zu meistern. von THOMAS BRANDSTETTER Computer werden immer kleiner. Während die Ungetüme der 1960er-Jahre noch ganze Räume füllten, fanden sie in den...
Wissenschaft
Wie Meerestiere ihre Schwimmtiefe optimieren
Obwohl Meerestiere wie Pinguine, Schildkröten und Wale versierte Schwimmer sind, müssen sie regelmäßig zum Atmen auftauchen. Dauerhaft an der Oberfläche zu schwimmen, würde allerdings durch die Wellenbildung viel Energie kosten. Eine Studie zeigt nun, wie verschiedene im Meer lebende Säugetiere, Vögel und Reptilien ihren...