Lexikon
Notstand
Strafrecht
eine gegenwärtige Gefahr für rechtlich geschützte Interessen, die nur durch die Verletzung der rechtlich geschützten Interessen eines anderen abgewendet werden kann. Die Notstandslage kann im Strafrecht sowohl Rechtfertigungsgrund als auch bloßer Entschuldigungsgrund sein (§ 34 ff. StGB). – Grundsätzlich ähnliche Regelung des entschuldigenden Notstands in der Schweiz (Art. 34 StGB) und Österreich (§ 10 StGB); 3. Aussage- oder Eidesnotstand: Eidesdelikt.
Wissenschaft
News der Woche 13.12.2024
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Kontakt und Konflikte
Fremde Wesen oder Geräte im Sonnensystem hätten einen Kulturschock mit unabsehbaren Risiken zur Folge. von RÜDIGER VAAS Werden wir jemals eine Nachricht von E.T. erhalten? Wir wissen es nicht. Wir wissen auch nicht, wann dies geschehen wird“, sagt John Elliot. „Aber wir wissen, dass wir es uns nicht leisten können, schlecht...