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18. März 1959  -  Das Bundeskabinett beschließt eine Änderung ...

Das Bundeskabinett beschließt eine Änderung der Arbeitszeit für Bundesbeamte. Diese brauchen nur noch an jedem zweiten Sonnabend zu arbeiten. Zum Ausgleich wird die tägliche Arbeitszeit der meisten Beamten um eine Dreiviertelstunde auf 17.30 Uhr verlängert.

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