Gesundheit A-Z
Arzneimittelmuster
Arzneimittel, die in kleinster Menge von der pharmazeutischen Industrie vor allem an Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte abgegeben werden dürfen, um diese über die entsprechenden Medikamente zu informieren. Arzneimittelmuster werden auch als Ärztemuster bezeichnet; sie müssen mit dem Hinweis "unverkäufliches Muster" gekennzeichnet sein. An Apotheken dürfen auch nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel abgegeben werden, diese nennt man auch Arzneimittelproben.
Wissenschaft
Quantensprünge in der Röhre
Mit einem neuartigen Kernspinmikroskop lassen sich zum ersten Mal per Kamera hochaufgelöste Bilder von molekularen Prozessen machen – zum Beispiel für die Krebsdiagnostik oder die Forschung an Batteriematerialien. von DIRK EIDEMÜLLER Wenn Chemiker ein Herstellungsverfahren für eine neue Substanz ertüftelt haben, überprüfen sie...
Wissenschaft
Die Schattenseiten der Wasserkraft
Wasserkraftwerke und Dämme verhindern die Fortpflanzung wandernder Fische und die Selbstreinigung von Flüssen.
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