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Arzneimittelmuster
Arzneimittel, die in kleinster Menge von der pharmazeutischen Industrie vor allem an Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte abgegeben werden dürfen, um diese über die entsprechenden Medikamente zu informieren. Arzneimittelmuster werden auch als Ärztemuster bezeichnet; sie müssen mit dem Hinweis "unverkäufliches Muster" gekennzeichnet sein. An Apotheken dürfen auch nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel abgegeben werden, diese nennt man auch Arzneimittelproben.
Wissenschaft
News der Woche 26.07.2024
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Wissenschaft
Tierische Ärzte
Menschenaffen fressen bestimmte Pflanzen, um sich zu heilen. Sie nutzen die Arzneien aus der Natur aber auch äußerlich – bei sich selbst und ihren Artgenossen. von TIM SCHRÖDER Dass Eltern ihre Kinder trösten und verarzten, wenn sich die Kleinen geschnitten oder die Haut aufgerissen haben, ist selbstverständlich: ein buntes...