Lexikon
Bundesminister
ein Minister in der Regierung eines Bundesstaates. Die Bundesminister bilden in Deutschland zusammen mit dem Bundeskanzler die Bundesregierung. Sie werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt (Art. 64, Abs. 1 GG). Dieser ist zwar nicht verpflichtet, die Vorschläge des Bundeskanzlers zu akzeptieren, andererseits nicht befugt, andere Personen zu Bundesministern ohne diesbezüglichen Vorschlag des Bundeskanzlers zu ernennen. Der Vorschlag ist obligatorisch und Wirksamkeitsvoraussetzung für die Ernennung. Der Bundesminister bedarf weder vor noch nach seiner Ernennung des Vertrauens des Bundestages. Arbeitsmäßig leitet der einzelne Bundesminister innerhalb der vom Bundeskanzler bestimmten Richtlinien der Politik seinen Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung (Art. 65 S. 2 GG). Bundesbehörden.
Wissenschaft
Die Krux mit der Anwendung
Apply or die!“, lautet eine Floskel, die auf eine eher ungeliebte Entwicklung im Forschungsbetrieb abzielt – „Wende an oder stirb!“ Sarkastisch steht sie für den zunehmenden Druck, dass die Wissenschaft möglichst Ergebnisse produzieren solle, die unmittelbar in konkrete Anwendungen münden können. Klar, das ist kein schlechtes...
Wissenschaft
Augen: Komplizen des Lichts
Die Sinneszellen in unserer Netzhaut sind so sensibel, dass sie einzelne Photonen wahrzunehmen vermögen. Dabei sind die menschlichen Augen aber bei Weitem nicht die besten: Einige Tiere sehen die Welt in einer Weise, die für uns fast unvorstellbar ist. von Christian Jung Wir erfahren die Welt durch unsere Sinne. Hören, Schmecken...