Lexikon
Bundesminister
ein Minister in der Regierung eines Bundesstaates. Die Bundesminister bilden in Deutschland zusammen mit dem Bundeskanzler die Bundesregierung. Sie werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt (Art. 64, Abs. 1 GG). Dieser ist zwar nicht verpflichtet, die Vorschläge des Bundeskanzlers zu akzeptieren, andererseits nicht befugt, andere Personen zu Bundesministern ohne diesbezüglichen Vorschlag des Bundeskanzlers zu ernennen. Der Vorschlag ist obligatorisch und Wirksamkeitsvoraussetzung für die Ernennung. Der Bundesminister bedarf weder vor noch nach seiner Ernennung des Vertrauens des Bundestages. Arbeitsmäßig leitet der einzelne Bundesminister innerhalb der vom Bundeskanzler bestimmten Richtlinien der Politik seinen Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung (Art. 65 S. 2 GG). Bundesbehörden.
Wissenschaft
Als dem Mond die Luft ausging
Als der Erdtrabant jung war, peitschten Stürme in einer heißen Atmosphäre über seine geschmolzene Oberfläche. von THORSTEN DAMBECK Die ersten Menschen auf den Mond mussten ihre Luft mitbringen: Neil Armstrong und Buzz Aldrin trugen im Juli 1969 Rucksäcke, die sie mit reinem Sauerstoff versorgten. Höchstens 6,5 Stunden hätten sie...
Wissenschaft
Rückkehr zum Mond
Ein halbes Jahrhundert nach Apollo 17 wollen Menschen wieder zum Erdtrabanten. Der erste Testflug war ein großer Erfolg.
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