Lexikon

Bundesminister

ein Minister in der Regierung eines Bundesstaates. Die Bundesminister bilden in Deutschland zusammen mit dem Bundeskanzler die Bundesregierung. Sie werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt (Art. 64, Abs. 1 GG). Dieser ist zwar nicht verpflichtet, die Vorschläge des Bundeskanzlers zu akzeptieren, andererseits nicht befugt, andere Personen zu Bundesministern ohne diesbezüglichen Vorschlag des Bundeskanzlers zu ernennen. Der Vorschlag ist obligatorisch und Wirksamkeitsvoraussetzung für die Ernennung. Der Bundesminister bedarf weder vor noch nach seiner Ernennung des Vertrauens des Bundestages. Arbeitsmäßig leitet der einzelne Bundesminister innerhalb der vom Bundeskanzler bestimmten Richtlinien der Politik seinen Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung (Art. 65 S. 2 GG). Bundesbehörden.
Wissenschaft

»Mit KI klappt der Griff in die Kiste«

Der Fraunhofer-Forscher Werner Kraus erwartet, dass Serviceroboter immer mehr Einsatzbereiche erobern. Doch für manche Anwendungen sind noch hohe technische Hürden zu nehmen. Das Gespräch führte RALF BUTSCHER Herr Dr. Kraus, seit Jahren sind Serviceroboter, die Menschen im Alltag unterstützen, ein Thema. Doch wo sind sie? Es gibt...

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Wissenschaft

Haus unter Strom

Solarzellen an Hausfassaden könnten den gesamten täglich benötigten elektrischen Strom erzeugen. Neue Techniken helfen, das zu verwirklichen – und sie ermöglichen eine attraktive architektonische Gestaltung. von HARTMUT NETZ Seit der Jungsteinzeit vor über 10.000 Jahren, als die Menschen die ersten festen Bauten errichteten, ist...

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