Lexikon

Bundesminister

ein Minister in der Regierung eines Bundesstaates. Die Bundesminister bilden in Deutschland zusammen mit dem Bundeskanzler die Bundesregierung. Sie werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt (Art. 64, Abs. 1 GG). Dieser ist zwar nicht verpflichtet, die Vorschläge des Bundeskanzlers zu akzeptieren, andererseits nicht befugt, andere Personen zu Bundesministern ohne diesbezüglichen Vorschlag des Bundeskanzlers zu ernennen. Der Vorschlag ist obligatorisch und Wirksamkeitsvoraussetzung für die Ernennung. Der Bundesminister bedarf weder vor noch nach seiner Ernennung des Vertrauens des Bundestages. Arbeitsmäßig leitet der einzelne Bundesminister innerhalb der vom Bundeskanzler bestimmten Richtlinien der Politik seinen Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung (Art. 65 S. 2 GG). Bundesbehörden.
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