Lexikon
Bundeskanzler
Bundesrepublik Deutschland
der Chef der Bundesregierung, der die Richtlinien der Politik bestimmt und dafür die Verantwortung trägt. Er wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestag gewählt und daraufhin vom Bundespräsidenten ernannt. Der Bundestag ist an den Vorschlag des Bundespräsidenten jedoch nicht gebunden. Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestags auf sich vereinigt. Erreicht der Vorgeschlagene nicht die (absolute) Mehrheit, so kann der Bundestag binnen 14 Tagen mit mehr als der Hälfte seiner Mitglieder einen Bundeskanzler wählen. Kommt eine derartige Mehrheitswahl nicht zustande, so findet unverzüglich ein neuer Wahlgang statt, in dem gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Der Bundeskanzler kann (zur Vermeidung von Regierungskrisen) nur dadurch gestürzt werden, dass der Bundestag gleichzeitig mit dem Ausspruch des Misstrauensvotums einen Nachfolger wählt (sog. konstruktives Misstrauensvotum). Diese Regelung soll verhindern, dass der Bundeskanzler von einer Mehrheit gestürzt wird, die sich selbst auf kein gemeinsames Regierungsprogramm einigen kann. Der Bundeskanzler kann auch von sich aus zurücktreten. Sein Amt endet regelmäßig mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestags (Art. 62 ff. GG). Bundesregierung.
Bisherige Bundeskanzler: 1949–1963 Konrad Adenauer, 1963–1966 Ludwig Erhard, 1966–1969 Kurt Georg Kiesinger, 1969–1974 Willy Brandt, 1974–1982 Helmut Schmidt, 1982–1998 Helmut Kohl, 1998–2005 Gerhard Schröder, seit 2005 Angela Merkel.
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