Lexikon

Bundesregierung

Bundesrepublik Deutschland
Bundesregierung (Schema)
Bundesregierung
Tätigkeitsschema
die Regierung der Bundesrepublik Deutschland, bestehend aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern. Letztere werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt und entlassen; ihr Amt endet stets mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestags und mit jeder (anderen) Beendigung der Amtszeit des Bundeskanzlers (Art. 6269 GG). Jeder Fachminister leitet ein Bundesministerium mit Staatssekretär(en), Referent(en) und verschiedenen Abteilungen (ggf. mit Unterabteilungen). Den Bundesministerien unterstehen eine große Zahl von Bundesbehörden und die Bundesverwaltungen mit eigenem Verwaltungsunterbau (z. B. Bundesfinanzverwaltung). Die Bundesregierung besteht z. Z. aus folgenden Bundesministerien: 1. Auswärtiges Amt, 2. Bundesministerium des Innern, 3. Bundesministerium der Justiz, 4. Bundesministerium der Finanzen, 5. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 6. Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, 7. Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, 8. Bundesministerium der Verteidigung, 9. Bundesministerium für Gesundheit, 10. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 11. Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, 12. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, 13. Bundesministerium für Bildung und Forschung, 14. Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.
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