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Beamtenlaufbahn
Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes arbeiten
bei Bund, Ländern und Gemeinden. Etwa ein Drittel der Beschäftigten
im öffentlichen Dienst sind Beamte und Richter.
Beamte stehen in einem
öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis und führen so genannte
"hoheitsrechtliche Befugnisse" des Bundes oder der Länder aus. Zu den
klassischen Bereichen, in denen der Staat das Hoheitsrecht inne hat, gehören
beispielsweise der Polizeidienst und der Justizvollzug.
Besonderheiten des Beamtenstatus
Beamte sind in ihrer jeweiligen Funktion Vertreter des Bundes oder der Länder. Daher wird von ihnen eine besondere Loyalität gegenüber ihrem "Dienstherren", dem Staat, Bund oder Land, erwartet. Bei Eintritt in das Dienstverhältnis bekräftigt der Beamte seine Pflicht zur Verfassungstreue bei seiner Vereidigung. Praktisch heißt das unter anderem, dass er auf sein Streikrecht verzichtet. Auf der anderen Seite genießen die Beamten einen sehr hohen Kündigungsschutz, eine hohe soziale Absicherung sowie geregelte Aufstiegsmöglichkeiten und haben einen krisensicheren Arbeitsplatz.
Doch neben den Vorteilen gibt es auch Nachteile: Über Einsatzort und Aufgabenbereiche entscheidet der Dienstherr, im Zweifelsfall gegen den Willen des Beamten. Ferner sind die Chancen, in die Privatwirtschaft zu wechseln, in vielen Bereichen nicht besonders günstig.
Jeder Anwärter muss bereit sein, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten. Deshalb darf er nicht wegen einer vorsätzlichen Tat nach den Vorschriften über Friedensverrat, Hochverrat, Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates oder Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit vorbestraft sein.
Die Verdienstmöglichkeiten der Beamten mögen in manchen Tätigkeitsbereichen unter denen in der Wirtschaft liegen, doch Beamte haben den Vorteil, keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen zu müssen.
Abhängig vom Bildungsabschluss gibt es vier Laufbahngruppen vom einfachen bis zum höheren Dienst, für die jeweils verschiedene Voraussetzungen und Ausbildungsinhalte gelten.
Bewerber müssen im Regelfall einen so genannten Vorbereitungsdienst und eine Probezeit von bis zu drei Jahren bestehen, bevor sie endgültig ins Beamtenverhältnis auf Lebenszeit berufen werden. Für spezielle Laufbahnen, so genannte “Laufbahnen besonderer Fachrichtungen“, ist anstelle des Vorbereitungsdienstes eine hauptberufliche Tätigkeit innerhalb oder außerhalb des öffentlichen Dienstes nachzuweisen.