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Selbstständigkeit wird leicht gemacht
Vor allem im Servicebereich haben Leute mit pfiffigen Ideen eine gute Chance, mit einem Unternehmen ihr eigenes Geld zu verdienen. Dienstleistungen rund um die Familie oder für gut verdienende Singles werden immer stärker nachgefragt. Für den Einstieg in die Selbstständigkeit bietet das Arbeitsamt - als Alternative zum Überbrückungsgeld - seit dem 01.01.2003 eine neue attraktive Starthilfe: den Existenzgründungszuschuss - besser bekannt unter dem Namen Ich-AG.
Der Trend zum eigenen Unternehmen
Mehr als 120.000 Arbeitsuchende haben schon 2002 dem Arbeitsamt den Rücken gekehrt und ein eigenes Unternehmen aufgemacht, 2003 entschieden sich noch mehr Menschen für eine eigene Existenzgründung. Denn das Arbeitsamt unterstützt den Schritt in die Selbstständigkeit mit der neuen Ich-AG. Alle Menschen, die vom Arbeitsamt Leistungen beziehen oder die Beschäftigte in Arbeitsbeschaffungs- oder Strukturanpassungsmaßnahmen sind, können den Existenzgründungszuschuss beantragen.
Drei Jahre Förderung
Die Bezeichnung Ich-AG drückt es bereits aus: Es geht darum, die eigenen Fertigkeiten und Fähigkeiten in Selbstständigkeit umzusetzen. In einer Übergangszeit sind dabei Chef und Mitarbeiter dieselbe Person. Der Zuschuss empfiehlt sich deshalb vor allem für Leute, denen ein Kleingewerbe vorschwebt.
Die Förderung gibt es für maximal drei Jahre. Im ersten Jahr erhalten die künftigen Unternehmer 600 Euro monatlich, im zweiten Jahr 360 Euro und im dritten Jahr 240 Euro, alles steuerfrei. Das Arbeitsamt überprüft jedes Jahr die Voraussetzungen für den Zuschuss. Überschreitet der Jahresgewinn des Unternehmens 25.000 Euro, entfällt die Förderung. Bis dahin geflossene Zuwendungen brauchen aber nicht zurückgezahlt werden.
Soziale Absicherung
Vorteil der neuen Starthilfe: Sie läuft über einen recht langen Zeitraum und sichert den Existenzgründern sozialen Schutz in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung zu günstigen Konditionen. Die Sozialabgaben tragen die Gründer selbst, sie können aber den Zuschuss dafür einsetzen.
Daher ist die Ich-AG besonders interessant für alle potenziellen Selbstständigen, · die eine Familie haben (wegen der Absicherung der Familienmitglieder über die gesetzliche Krankenkasse), · die aus familiären Gründen keinen Vollzeit-Job daraus machen können, · mit eher niedrige Bezügen vom Arbeitsamt erhalten, · die ihr Geschäft nur schrittweise entwickeln können.
Alternative: Überbrückungsgeld
Wer eher hohe Leistungen vom Arbeitsamt bekommt und ein rasches Wachstum seines Unternehmens anpeilt, sollte das Überbrückungsgeld für sich prüfen. Es errechnet sich aus der bisher erhaltenen Arbeitslosenunterstützung plus den bisher vom Arbeitsamt entrichteten Sozialversicherungsabgaben. Gegenüber der Ich-AG fällt die monatliche Förderung in aller Regel deutlich höher aus, wird aber nur für ein halbes Jahr gezahlt. Um die soziale Absicherung müssen sich die neuen Selbstständigen selbst kümmern.
Und noch ein gravierender Unterschied: Zur Bewilligung des Überbrückungsgelds muss dem Arbeitsamt ein von Fachleuten (Kammer, Bank, etc.) abgesegneter Business-Plan vorgelegt werden. Ich-AGs müssen das nicht. Sie sollten aber ebenfalls ein solches Konzept in petto haben, auch wenn die Förderung selbst nicht davon abhängt. Denn ohne tragfähige Geschäftsidee und ohne Business-Plan gibt es keine Kredite für Anschaffungen.
Erfolgsquote von 70 Prozent
Nach Expertenschätzungen kommen derzeit 200.000 Bundesbürger ohne Job für eine Selbstständigkeit in Frage. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit geht von einer deutlichen Steigerung aus, wenn das Modell der Ich-AG erst einmal richtig bekannt geworden ist. Dass das eigene Unternehmen eine tatsächliche Perspektive für die Zukunft hat, zeigen die Erfahrungen mit dem Überbrückungsgeld aus den vergangenen Jahren: Rund 70 Prozent der bisher Geförderten haben sich am Markt behauptet.