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Die private Rentenversicherung
Den Lebensstandard im Alter zu halten - dafür reichen die Bezüge der gesetzlichen Rentenversicherung in Zukunft nicht mehr aus. Zumal deswegen nicht, weil in den nächsten Jahrzehnten das Rentenniveau allmählich abgesenkt wird. Neben einer zusätzlichen betrieblichen Altersvorsorge gibt es mehrere Möglichkeiten einer sinnvollen freiwilligen Absicherung des Ruhestands. Die private Rentenversicherung gehört unbedingt dazu.
Was ist eine private Rentenversicherung?
Eine private Rentenversicherung ist streng genommen gar keine “Versicherung“, da kein Risiko abgesichert wird. Sie ist eine reine Geldanlage. Wer eine private Rentenversicherung abschließt, der zahlt bis zu einem festgelegten Termin eine bestimmte Summe (Sofortrente) oder regelmäßig Beiträge. Nach Ende der Laufzeit erhält er entweder eine lebenslange monatliche Rente oder eine einmalige – für Verträge, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden, steuerfreie – Kapitalabfindung. Die Höhe der Zahlung hängt einerseits von den geleisteten Beiträgen ab und andererseits von den Überschüssen, die das Versicherungsunternehmen erwirtschaftet hat. Die Privatrenten setzen sich dementsprechend aus zwei Teilen zusammen: einer Garantie- und einer Überschussrente.
Was hat sich durch das Alterseinkommensgesetz geändert?