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Sonderzuwendung

in Deutschland die gesetzliche Bezeichnung für die allen Beamten, Richtern, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit sowie den Versorgungsempfängern aus diesen Gruppen seit 1965 alljährlich im Dezember gewährte Geldleistung; praktisch ein 13. Monatsgrundgehalt (verbreitet, aber ungenau Weihnachtsgeld genannt). Die jährliche Sonderzuwendung gehört zur Besoldung. Angestellte im öffentlichen Dienst erhalten eine entsprechende Sondervergütung kraft der Tarifverträge.
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