Lexikon
Föderalismusreform
in der BR Deutschland die Bemühungen um eine Neuordnung des föderalen Systems, besonders der Gesetzgebungszuständigkeiten zwischen Bund und Ländern. 2003 wurde eine gemeinsame Föderalismuskommission von Bundestag und Bundesrat eingerichtet, um entsprechende Vorschläge zu erarbeiten. Im Dezember 2004 erklärten die Kommissions-Vorsitzenden Franz Müntefering und Edmund Stoiber zunächst das Scheitern der Kommissionsarbeit. Im 2005 geschlossenen Koalitionsvertrag konnten CDU/CSU und SPD dann aber Einigung über die Umsetzung der Föderalismusreform erzielen, die 2006 von Bundesrat und Bundestag gebilligt wurde. Die Rahmengesetzgebung wurde dadurch abgeschafft (ehemals Art. 75 GG) und die Gesetzesmaterien den Ländern oder dem Bund übertragen. In einigen Bereichen der konkurrierenden Gesetzgebung können die Länder auch vom Bundesrecht abweichende Regelungen treffen (Art. 72 Abs. 3 GG)
Neue Gesetzgebungskompetenzen der Länder: Strafvollzug, Versammlungsrecht, Heimrecht, Ladenschlussrecht, Messen, Ausstellungen, Märkte, Landwirtschaftlicher Grundstücksverkehr und landwirtschaftliches Pachtwesen, Gaststättenrecht, Dienstrecht, Besoldung und Versorgung der Landesbeamten und Landesrichter.
Neue Gesetzgebungskompetenzen des Bundes: Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus, Waffen- und Sprengstoffrecht, Kriegsbeschädigten- und Kriegshinterbliebenenversorgung, Kernenergie, Melde- und Ausweiswesen, Schutz deutschen Kulturguts gegen Abwanderung ins Ausland. In die konkurrierende Gesetzgebung fallen: Statusrecht der Landes- und Kommunalbeamten sowie der Landesrichter, Jagdrecht, Naturschutz und Landschaftspflege, Bodenverteilung, Wasserhaushalt, Hochschulzulassung und Hochschulabschlüsse.
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