Lexikon

konkurrierende Gesetzgebung

[
lateinisch
]
diejenige Gesetzgebungskompetenz, welche sowohl den Ländern als auch dem Bund zusteht. Die Länder haben die Befugnis zur Gesetzgebung, solange und soweit der Bund von seiner Gesetzgebungszuständigkeit nicht durch Gesetz Gebrauch gemacht hat (Art. 72 GG). Die konkurrierende Gesetzgebung betrifft z. B. das bürgerliche Recht, Strafrecht, Strafvollzug, Gerichtsverfassung, öffentliche Fürsorge, Arbeitsrecht, Förderung der wissenschaftlichen Forschung u. a. In einigen Gebieten können die Länder vom Bundesrecht abweichende Regelungen treffen (Art. 72 Abs. 3 GG).
Der Bund kann auf diesen Gebieten nur tätig werden, wenn eine Angelegenheit durch die Gesetzgebung der Länder nicht wirksam geregelt werden kann, eine Regelung durch ein Landesgesetz die Interessen der Gesamtheit oder anderer Länder beeinträchtigen könnte oder die Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit sowie die Wahrung der Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse über das Gebiet eines Landes hinaus es erforderlich erscheinen lässt (Art. 72 Abs. 2 GG). In Österreich ist konkurrierende Gesetzgebung nur in sehr speziellen Fällen vorgesehen (insbesondere nach Art. 11 Abs. 2 BVerfG). Grundsatzgesetzgebung, ausschließliche Gesetzgebung.
VR, Virtuelle Realität
Wissenschaft

Alles im Griff

Die Haptik wirkt in der Virtuellen Realität (VR) künstlich. Forscherteams aus Hamburg und dem Saarland haben nun Algorithmen und Geräte entwickelt, um die menschliche Wahrnehmung auszutricksen – und so das virtuelle Greifen realer wirken zu lassen. von MICHAEL VOGEL Der US-amerikanische Zauberkünstler David Copperfield hat die...

Pok-Ta-Pok-Spiel
Wissenschaft

Spiel(e) des Lebens

Wenn Paris in diesem Sommer im olympischen Goldrausch schwelgt, denkt vermutlich niemand mehr an jene Athleten der Vormoderne, die auf dem Spielfeld getötet und den Göttern geopfert wurden. von ROLF HESSBRÜGGE Das Feld, auf dem über Leben und Tod entschieden wurde, misst rund 135 mal 90 Meter. Unterteilt ist es ähnlich wie der...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon