Lexikon

konkurrierende Gesetzgebung

[
lateinisch
]
diejenige Gesetzgebungskompetenz, welche sowohl den Ländern als auch dem Bund zusteht. Die Länder haben die Befugnis zur Gesetzgebung, solange und soweit der Bund von seiner Gesetzgebungszuständigkeit nicht durch Gesetz Gebrauch gemacht hat (Art. 72 GG). Die konkurrierende Gesetzgebung betrifft z. B. das bürgerliche Recht, Strafrecht, Strafvollzug, Gerichtsverfassung, öffentliche Fürsorge, Arbeitsrecht, Förderung der wissenschaftlichen Forschung u. a. In einigen Gebieten können die Länder vom Bundesrecht abweichende Regelungen treffen (Art. 72 Abs. 3 GG).
Der Bund kann auf diesen Gebieten nur tätig werden, wenn eine Angelegenheit durch die Gesetzgebung der Länder nicht wirksam geregelt werden kann, eine Regelung durch ein Landesgesetz die Interessen der Gesamtheit oder anderer Länder beeinträchtigen könnte oder die Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit sowie die Wahrung der Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse über das Gebiet eines Landes hinaus es erforderlich erscheinen lässt (Art. 72 Abs. 2 GG). In Österreich ist konkurrierende Gesetzgebung nur in sehr speziellen Fällen vorgesehen (insbesondere nach Art. 11 Abs. 2 BVerfG). Grundsatzgesetzgebung, ausschließliche Gesetzgebung.
xxx_AdobeStock_69211757_1.jpg
Wissenschaft

Aufgeschäumt

Ob zum Reinigen, Feuerlöschen oder als schusssicherer Panzer: Schaumartige Materialien lassen sich vielseitig einsetzen – und verblüffen die Forscher immer wieder mit neuen Eigenschaften. von REINHARD BREUER Die Prunkkutsche hat schon bessere Tage gesehen. Die 300 Jahre alte Karosse, die im Marstallmuseum des Nymphenburger...

Diatryma geiselensis
Wissenschaft

Geiseltal: Ausgestorbener Laufvogel hat jetzt einen Kopf

Im Laufe der Zeit haben schon viele spektakuläre Urzeitwesen Deutschland durchstreift. Dazu zählt auch der 1,40 Meter große Laufvogel Diatryma geiselensis, der vor 45 Millionen Jahren im Geiseltal im heutigen Sachsen-Anhalt lebte – damals noch ein tropisches Sumpfgebiet. Nun haben Paläontologen erstmals einen Schädel dieses...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon