Lexikon
Grundsatzgesetzgebung
in der Weimarer Reichsverfassung (Art. 10) eine der abgeschafften Rahmengesetzgebung des Bundes ähnliche Form der Reichsgesetzgebung. – Eine ähnliche Grundsatzgesetzgebung des Bundes ist noch von großer Bedeutung in Österreich (Art. 12 BVerfG u. a. Vorschriften).