Lexikon
Rahmengesetzgebung
diejenige Gesetzgebung, bei der sich der Gesetzgeber auf den Erlass von Rahmenvorschriften beschränkt. Die weitere Ausgestaltung wird einem anderen Staatsorgan überlassen (der Exekutive in der Form von Rechtsverordnungen, bei Bundesstaaten der Gesetzgebung der Gliedstaaten). In der Bundesrepublik Deutschland hatte der Bund bis zur Föderalismusreform 2006 die Rahmengesetzgebung (Art. 75 GG) für das öffentliche Dienstrecht für Länder und Gemeinden, für Presse, Film, Jagdwesen, Naturschutz, Landschaftspflege, Bodenverteilung, Raumordnung, Wasserhaushalt sowie das Melde- und Ausweiswesen. Den Ländern oblag die Durchführung und Ergänzung.
Eine ähnliche Regelung enthält das österreichische Bundesverfassungsgesetz in Art. 12.
Wissenschaft
»Weder abgeschlossen noch aufgearbeitet«
In Form von Arzneimitteln können Hormone beachtliche Wirkung auf den Körper haben – auch unvorhergesehene wie im Fall Duogynon. Das Gespräch führte SIGRID MÄRZ Frau Prof. Nemec, Ihr Forschungsprojekt beleuchtet die Geschichte hormoneller Schwangerschaftstests, die Millionen Frauen weltweit in den 1950er- bis 1980er-Jahren...
Wissenschaft
Einzelgänger-Planeten auf der Spur
Sie besitzen planetenähnliche Masse, sind aber nicht an einen Stern gebunden: Das Webb-Teleskop hat sechs neue „Rogue”-Planeten in einem galaktischen Nebel aufgespürt, die Hinweise auf mögliche Bildungsprozesse dieser mysteriösen Einzelgänger-Planeten liefern. Es zeichnet sich demnach ab, dass Himmelskörper, die fünfmal größer...