Lexikon
Rahmengesetzgebung
diejenige Gesetzgebung, bei der sich der Gesetzgeber auf den Erlass von Rahmenvorschriften beschränkt. Die weitere Ausgestaltung wird einem anderen Staatsorgan überlassen (der Exekutive in der Form von Rechtsverordnungen, bei Bundesstaaten der Gesetzgebung der Gliedstaaten). In der Bundesrepublik Deutschland hatte der Bund bis zur Föderalismusreform 2006 die Rahmengesetzgebung (Art. 75 GG) für das öffentliche Dienstrecht für Länder und Gemeinden, für Presse, Film, Jagdwesen, Naturschutz, Landschaftspflege, Bodenverteilung, Raumordnung, Wasserhaushalt sowie das Melde- und Ausweiswesen. Den Ländern oblag die Durchführung und Ergänzung.
Eine ähnliche Regelung enthält das österreichische Bundesverfassungsgesetz in Art. 12.
Wissenschaft
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Die Lebenswelt rund um hydrothermale Schlote und Methanquellen der Tiefsee ist bisher noch kaum erforscht. Jetzt haben Biologen drei neue Arten von Asselspinnen an solchen Tiefseeschloten im Pazifik entdeckt, die eine ungewöhnliche Symbiose eingehen: Sie kultivieren Bakterien auf ihren Körpern, die sich von Methan und Methanol...
Wissenschaft
Entgiftung fürs Feuerwerk
An Silvester sind Raketen und Böller für viele Menschen ein Muss. Doch sie verunreinigen die Umwelt mit teils gesundheitsgefährdenden Stoffen. Forscher zeigen, wie sich das Risiko verringern lässt. von RALF BUTSCHER Alljährlich in der Silvesternacht nimmt die Chemie auf imposante Weise Gestalt an. Bunte Leuchtraketen, krachende...
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