Lexikon
Bundesrecht
in Bundesstaaten die von den Gesetzgebungsorganen des Bundes (Gesamtstaat) erlassenen Rechtsvorschriften. In der Bundesrepublik Deutschland gilt das ehemalige Reichs- und Zonenrecht im Wesentlichen (oft allerdings abgeändert) als Bundesrecht fort. Die Zuständigkeit des Bundes ergibt sich aus dem Recht der ausschließlichen und konkurrierenden Gesetzgebung (Art. 70 ff GG). Die Rahmengesetzgebung wurde mit der Föderalismusreform 2006 abgeschafft. Art. 30 und 70 GG sehen vor, dass die Länder zuständig sind, falls die Zuständigkeit nicht ausdrücklich dem Bund übertragen wurde (daher Ergänzungen des GG im Hinblick auf die Wehr- und Atomgesetzgebung). Auf den dem Bund vorbehaltenen Gebieten gilt der Grundsatz, dass Bundesrecht Landesrecht bricht (Art. 31 GG).
Wissenschaft
„Urpferd“ war gar kein Pferd
Eine Stammbaumanalyse mithilfe von Fossilien liefert überraschende neue Einblicke in die Evolution von Pferden und verwandten Huftieren vor rund 55 Millionen Jahren. Demnach war das bislang als „Urpferd“ geltende Hyracotherium nicht so eng mit Pferden verwandt wie gedacht. Zudem zeigte sich, dass der älteste gemeinsame Vorfahre...
Wissenschaft
Seltsame Quantenrealität
Die Quantenphysik ist nur schwer mit unseren Verständnis der Realität in Einklang zu bringen. Denn sie erlaubt es kleinen Teilchen, Dinge zu tun, die uns nach all unseren Erfahrungen eigentlich unmöglich erschienen. Das macht die Quantenrealität in der Tat sehr seltsam. Grund dafür ist die Tatsache, dass in der Quantenmechanik...
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