Lexikon
Bundesrecht
in Bundesstaaten die von den Gesetzgebungsorganen des Bundes (Gesamtstaat) erlassenen Rechtsvorschriften. In der Bundesrepublik Deutschland gilt das ehemalige Reichs- und Zonenrecht im Wesentlichen (oft allerdings abgeändert) als Bundesrecht fort. Die Zuständigkeit des Bundes ergibt sich aus dem Recht der ausschließlichen und konkurrierenden Gesetzgebung (Art. 70 ff GG). Die Rahmengesetzgebung wurde mit der Föderalismusreform 2006 abgeschafft. Art. 30 und 70 GG sehen vor, dass die Länder zuständig sind, falls die Zuständigkeit nicht ausdrücklich dem Bund übertragen wurde (daher Ergänzungen des GG im Hinblick auf die Wehr- und Atomgesetzgebung). Auf den dem Bund vorbehaltenen Gebieten gilt der Grundsatz, dass Bundesrecht Landesrecht bricht (Art. 31 GG).
Wissenschaft
Graben, bevor es zu spät ist
Wenn Baumaschinen oder die Folgen des Klimawandels archäologische Zeugnisse bedrohen, bedeutet das: schnellstens retten, was noch zu retten ist. von LEONI HELLMAYR Die Fotos, die Ivana Puljiz Anfang dieses Jahres gemacht hat, zeigen die Szenen einer archäologischen Grabung am Ufer eines großen Sees inmitten einer kargen...
Wissenschaft
Fingerabdrücke im Blut
Forschende durchleuchten Blutproben mit Laserlicht und suchen darin nach frühen Hinweisen auf Erkrankungen wie Diabetes oder Lungenkrebs. von THOMAS BRANDSTETTER Blut ist komplex: Die Zusammensetzung der unzähligen verschiedenen Biomoleküle, die sich dort tummeln, birgt allerlei interessante Hinweise auf den aktuellen...