Lexikon
Bundesrecht
in Bundesstaaten die von den Gesetzgebungsorganen des Bundes (Gesamtstaat) erlassenen Rechtsvorschriften. In der Bundesrepublik Deutschland gilt das ehemalige Reichs- und Zonenrecht im Wesentlichen (oft allerdings abgeändert) als Bundesrecht fort. Die Zuständigkeit des Bundes ergibt sich aus dem Recht der ausschließlichen und konkurrierenden Gesetzgebung (Art. 70 ff GG). Die Rahmengesetzgebung wurde mit der Föderalismusreform 2006 abgeschafft. Art. 30 und 70 GG sehen vor, dass die Länder zuständig sind, falls die Zuständigkeit nicht ausdrücklich dem Bund übertragen wurde (daher Ergänzungen des GG im Hinblick auf die Wehr- und Atomgesetzgebung). Auf den dem Bund vorbehaltenen Gebieten gilt der Grundsatz, dass Bundesrecht Landesrecht bricht (Art. 31 GG).
Wissenschaft
Schwierige Komplexität
Es gibt Begriffe, die fristen ein schwieriges Dasein in der Biologie. Einer davon ist „Komplexität“. Die Crux fängt schon damit an, wie man die Komplexität von Lebewesen definieren soll. Oder anders gefragt: Anhand welcher Kriterien lassen sich Lebewesen im Grad ihrer Komplexität unterscheiden? Stephanie Keep vom US-...
Wissenschaft
In aller Freundschaft
Studien zufolge leben wir länger, sind glücklicher und gesünder, wenn wir Freunde haben. Was braucht es für eine gute Freundschaft? von DANIELA LUKAßEN-HELD Johann Wolfgang von Goethe und Friedrich Schiller, Rosa Luxemburg und Clara Zetkin, Stan Laurel und Oliver Hardy oder Ernie und Bert: allesamt Beispiele für große...