Lexikon
Bundesrecht
in Bundesstaaten die von den Gesetzgebungsorganen des Bundes (Gesamtstaat) erlassenen Rechtsvorschriften. In der Bundesrepublik Deutschland gilt das ehemalige Reichs- und Zonenrecht im Wesentlichen (oft allerdings abgeändert) als Bundesrecht fort. Die Zuständigkeit des Bundes ergibt sich aus dem Recht der ausschließlichen und konkurrierenden Gesetzgebung (Art. 70 ff GG). Die Rahmengesetzgebung wurde mit der Föderalismusreform 2006 abgeschafft. Art. 30 und 70 GG sehen vor, dass die Länder zuständig sind, falls die Zuständigkeit nicht ausdrücklich dem Bund übertragen wurde (daher Ergänzungen des GG im Hinblick auf die Wehr- und Atomgesetzgebung). Auf den dem Bund vorbehaltenen Gebieten gilt der Grundsatz, dass Bundesrecht Landesrecht bricht (Art. 31 GG).
Wissenschaft
Aus Zwei mach Drei
Viele der heißesten Debatten in der Biologie werden über evolutionsbiologische Themen geführt. Bis heute ganz vorn mit dabei: die Mechanismen der Artbildung. Oder wie die Fachwelt sagt: Speziation. Ein Beispiel hatten wir an dieser Stelle bereits, als es um das ungelöste Dilemma ging, wie man den Begriff der biologischen Art...
Wissenschaft
Gehirn aus der Petrischale
Die Hirnforscher nutzen Organoide, um zumindest Teile der Entwicklung des Gehirns verfolgen zu können.
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