Lexikon

Bundesrecht

in Bundesstaaten die von den Gesetzgebungsorganen des Bundes (Gesamtstaat) erlassenen Rechtsvorschriften. In der Bundesrepublik Deutschland gilt das ehemalige Reichs- und Zonenrecht im Wesentlichen (oft allerdings abgeändert) als Bundesrecht fort. Die Zuständigkeit des Bundes ergibt sich aus dem Recht der ausschließlichen und konkurrierenden Gesetzgebung (Art. 70 ff GG). Die Rahmengesetzgebung wurde mit der Föderalismusreform 2006 abgeschafft. Art. 30 und 70 GG sehen vor, dass die Länder zuständig sind, falls die Zuständigkeit nicht ausdrücklich dem Bund übertragen wurde (daher Ergänzungen des GG im Hinblick auf die Wehr- und Atomgesetzgebung). Auf den dem Bund vorbehaltenen Gebieten gilt der Grundsatz, dass Bundesrecht Landesrecht bricht (Art. 31 GG).
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