Lexikon
ausschließliche Gesetzgebung
Begriff des deutschen Verfassungsrechts. Laut Grundgesetz (GG) haben die Bundesländer im Bereich der ausschließlichen Gesetzgebung des Bundes die Befugnis zur Gesetzgebung nur, wenn und soweit sie hierzu in einem Bundesgesetze ausdrücklich ermächtigt wurden (Art. 71 GG). Eine Auflistung der Bereiche findet sich im Art. 73 GG, u. a Auswärtige Angelegenheiten, Staatsangehörigkeitsrecht, Freizügigkeit; Währungs-, Geld- und Münzwesen. Gegensatz: konkurrierende Gesetzgebung..
Wissenschaft
News der Woche 05.09.2025
Der Beitrag News der Woche 05.09.2025 erschien zuerst auf wissenschaft.de.
Wissenschaft
Unidentifizierbare supraleitende Objekte
Einige überzogene Hypes und handfeste Skandale haben ein schlechtes Licht auf die Forschung mit Hochtemperatursupraleitern geworfen. Was läuft schief auf dem Gebiet? von DIRK EIDEMÜLLER In den letzten Monaten haben wiederholt Berichte die Runde gemacht, dass endlich Supraleiter in Reichweite kommen, die auch bei normalen...
Mehr Artikel zu diesem Thema
Weitere Artikel aus dem Kalender
Weitere Artikel aus der Wissensbibliothek
Weitere Lexikon Artikel
Weitere Artikel aus dem Großes Wörterbuch der deutschen Sprache
Weitere Artikel aus dem Bereich Gesundheit A-Z
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
Die Geschichte des Lebens
Zu scharf gereinigt
Hungrige Bakterien fressen ihre Nachbarn
Dünger aus der Luft
Bewaffnet die Stirn bieten
Gammastrahlung von der Sonne