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Herzogtum Preußen wird Königreich
Die Erhebung des preußischen Herrscherhauses der Hohenzollern zur Königsdynastie dokumentiert den Aufstieg Brandenburg-Preußens von einer unbedeutenden Markgrafschaft zu einer ernstzunehmenden politischen Kraft innerhalb des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation. Am 18. Januar 1701 krönt sich der brandenburgische Kurfürst und Herzog in Preußen, Friedrich III., als Friedrich I. zum König in Preußen.
Die Königswürde sollte das einigende Band des brandenburgisch-preußischen Gesamtstaates sein und ihm staatsrechtlich Ausdruck verleihen. Vorausgegangen waren in den letzten Jahrzehnten Gebietserweiterungen und eine Festigung der Hohenzollernherrschaft in Brandenburg-Preußen. Bei dem prunk- und geltungssüchtigen Friedrich spielte das Bestreben, seiner Stellung äußeren Glanz zu verleihen, eine fast noch größere Rolle als diese politischen Überlegungen. Sein Sohn Friedrich Wilhelm I. - der Soldatenkönig - setzte später anstelle der Verschwendung des väterlichen Hofstaats Sparsamkeit.
Nur mit Zustimmung des Kaisers
Die Proklamation Friedrichs III. zum König war an die Zustimmung des habsburgischen Kaisers Leopold I. gebunden; denn der Hohenzoller war nicht mächtig genug, um Kaiser und Reich mit der Krönung vor vollendete Tatsachen zu stellen. Seit 1690 führte er deshalb Verhandlungen mit Wien und versuchte den Hof durch Bestechungsgelder in seinem Sinne zu beeinflussen. Im Krontraktat vom 16. November 1700 gestand der Kaiser dem preußischen Kurfürsten die Königswürde zu, nachdem dieser sich verpflichtet hatte, die habsburgischen Ansprüche im Streit um das spanische Erbe zu unterstützen und im Kriegsfall ein Truppenkontingent von 8000 Mann zur Verfügung zu stellen. Außerdem verpflichteten sich die Hohenzollern, bei der nächsten Kaiserwahl den habsburgischen Kandidaten zu unterstützen.