Großes Wörterbuch der deutschen Sprache
Verfassung:
Mit Staatsrecht hatte dieursprünglich nichts zu tun. Im Mittelhochdeutschen wird das Wort im Sinn von (körperlichem oder seelischem) Zustand gebraucht. Das Verbbedeutet „sich vereinbaren wegen einer Sache“.
Dieim Sinn von schriftlich fixierten Grundsätzen über Form und Aufbau eines Staats sowie seine Rechte und Pflichten ist ein Produkt der französischen Revolution. 1789 wurde zunächst die Erklärung der Menschenrechte verabschiedet, die dann 1791 Eingang in diefand.im staatsrechtlichen Sinn ist die Übersetzung dieses französischen Begriffs. Das Gremium, das damals den Text ausarbeitete, war die so genannte. Noch heute nennt man daher eine„Konstituante“.
Die erste Verfassung in Deutschland war 1808 die „Konstitution des Königreichs Bayern“. Den ersten Anlauf zu einer Verfassung für ganz Deutschland nahm das Parlament in der Paulskirche von Frankfurt am Main nach der Revolution 1848. Der ein Jahr später beschlossene Entwurf scheiterte zwar, doch haben viele Regelungen daraus Eingang in das am 23. Mai 1949 verkündete „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ gefunden. Die Bezeichnung „Grundgesetz“ für die heutige deutsche Verfassung rührt übrigens daher, dass man seinerzeit auf diese Weise den provisorischen Charakter des westdeutschen Teilstaats zum Ausdruck bringen wollte.
Dieim Sinn von schriftlich fixierten Grundsätzen über Form und Aufbau eines Staats sowie seine Rechte und Pflichten ist ein Produkt der französischen Revolution. 1789 wurde zunächst die Erklärung der Menschenrechte verabschiedet, die dann 1791 Eingang in diefand.im staatsrechtlichen Sinn ist die Übersetzung dieses französischen Begriffs. Das Gremium, das damals den Text ausarbeitete, war die so genannte. Noch heute nennt man daher eine„Konstituante“.
Die erste Verfassung in Deutschland war 1808 die „Konstitution des Königreichs Bayern“. Den ersten Anlauf zu einer Verfassung für ganz Deutschland nahm das Parlament in der Paulskirche von Frankfurt am Main nach der Revolution 1848. Der ein Jahr später beschlossene Entwurf scheiterte zwar, doch haben viele Regelungen daraus Eingang in das am 23. Mai 1949 verkündete „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ gefunden. Die Bezeichnung „Grundgesetz“ für die heutige deutsche Verfassung rührt übrigens daher, dass man seinerzeit auf diese Weise den provisorischen Charakter des westdeutschen Teilstaats zum Ausdruck bringen wollte.
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