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Welche Mitbestimmung reicht am weitesten?

Die Montanmitbestimmung. Bei Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie (Montanindustrie) mit mehr als 1000 Mitarbeitern besteht der Aufsichtsrat zu gleichen Teilen aus Arbeitnehmern und Anteilseignern sowie aus einem neutralen Mitglied, das sowohl das Vertrauen der Anteilseigner als auch der Arbeitnehmer besitzen muss. Dieses neutrale Mitglied entscheidet in der Regel bei Stimmengleichheit. Dem Vorstand des Unternehmens gehört zudem ein Arbeitsdirektor an, der vom Aufsichtsrat ausgewählt wurde, jedoch nicht gegen den Großteil der Stimmen der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat bestimmt werden kann.

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