Lexikon
Hobbes
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]Hobbes, Thomas
Thomas Hobbes
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Hobbes’ Philosophie ist streng nominalistisch und materialistisch und schließt die Theologie aus. Sie befasst sich nur mit Gegenständen, natürlichen und künstlichen, die der verstandesmäßigen „Berechnung“ zugänglich sind. Grundlegend wird dabei eine mechanistische Betrachtung in den Begriffen von Ursache und Wirkung. Einflussreich wurde seine Lehre vom Gesellschaftsvertrag: Der im Naturzustand durch den Selbsterhaltungstrieb bedingte „Krieg aller gegen Alle“ müsse beendet werden durch einen Souveränitätsverzicht aller Individuen zugunsten einer absoluten Staatsgewalt, die allein den Frieden in der Gesellschaft garantieren könne (Naturrecht). Obwohl eine Theorie des absolutistischen Machtstaates, bildete Hobbes Werk auch einen Auftakt des modernen bürgerlichen Staatsdenkens. Werke: „Naturrecht und allgemeines Staatsrecht in den Anfangsgründen“ 1640; „Anfangsgründe der Philosophie“, Teil 1: „Vom Körper“ 1655, Teil 2: „Vom Menschen“ 1658, Teil 3: „Vom Bürger“ 1642; „Leviathan“ 1651.
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