7. 12. 1899
Deutsches Reich
„Lex Hohenlohe“: nach Kanzler Chlodwig Fürst zu Hohenlohe-Schillingsfürst benanntes Gesetz, das die Verbindung politischer Vereine untereinander gestattet. Das bislang geltende Verbot richtete sich gegen die Sozialdemokratie.