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10. November 1920  -  In einer Notverordnung verbietet Reichspräsident ...

In einer Notverordnung verbietet Reichspräsident Friedrich Ebert (MSPD) Arbeitskämpfe in "lebenswichtigen Versorgungsbetrieben". Dazu zählen Betriebe der Gas-, Wasser- und Elektritzitätsversorgung. Die Notverordnung, die auch im Zusammenhang mit dem Berliner Elektrizitätsarbeiterstreik (vom 6. bis 11. November) zu sehen ist, bleibt bis zum 20. Januar 1934 in Kraft.

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