Gesundheit A-Z
Schweigepflicht
in den Paragrafen 203 und 204 des Strafgesetzbuches festgelegte Pflicht aller im Gesundheitssystem Tätigen, persönliche Daten eines Patienten, insbesondere seine Erkrankung betreffend, absolut vertraulich zu behandeln. Die Schweigepflicht entfällt, wenn der Patient den Arzt schriftlich davon entbindet, wenn es ein der Schweigepflicht übergeordnetes Recht einzuhalten gilt, z. B. die Meldepflicht bei übertragbaren Krankheiten nach dem Infektionsschutzgesetz, oder wenn ein übergeordnetes Interesse der Öffentlichkeit, des Patienten selbst oder anderer Personen vorliegt, z. B. der begründete Verdacht, dass der Patient eine Gefahr für sich selbst oder für andere darstellt. Patientendaten dürfen außerdem unter den Personen weitergegeben werden, die den Patienten als Gruppe betreuen (therapeutisches Team). Für wissenschaftliche Studien dürfen Patientendaten nur nach Zustimmung des Patienten und nur anonymisiert verwendet werden.
Wissenschaft
Eine Fliege für die Forschung
Die Taufliege Drosophila melanogaster ist ein winziges Tier – mit großem Potenzial für die Wissenschaft. Genetiker, Krebsforscher und Neurowissenschaftler untersuchen seit rund 120 Jahren an ihr, wie das Gehirn Verhalten steuert. Und sie hat noch nicht ausgedient. von TIM SCHRÖDER Wer Obst im Sommer offen herumstehen lässt, merkt...
Wissenschaft
Quanten Bullshit
Immer wieder hört man in öffentlichen Reden, dass etwas ein Quantensprung sei – womit dann jedoch in fast allen Fällen das Gegenteil der ursprünglichen Idee gemeint ist. Denn in der Physik sind Quantenübergänge bekanntlich das Kleinste, was die Natur zu bieten hat, zumal sie meist nach unten in einen Grundzustand verlaufen, in...