Gesundheit A-Z

Schweigepflicht

in den Paragrafen 203 und 204 des Strafgesetzbuches festgelegte Pflicht aller im Gesundheitssystem Tätigen, persönliche Daten eines Patienten, insbesondere seine Erkrankung betreffend, absolut vertraulich zu behandeln. Die Schweigepflicht entfällt, wenn der Patient den Arzt schriftlich davon entbindet, wenn es ein der Schweigepflicht übergeordnetes Recht einzuhalten gilt, z. B. die Meldepflicht bei übertragbaren Krankheiten nach dem Infektionsschutzgesetz, oder wenn ein übergeordnetes Interesse der Öffentlichkeit, des Patienten selbst oder anderer Personen vorliegt, z. B. der begründete Verdacht, dass der Patient eine Gefahr für sich selbst oder für andere darstellt. Patientendaten dürfen außerdem unter den Personen weitergegeben werden, die den Patienten als Gruppe betreuen (therapeutisches Team). Für wissenschaftliche Studien dürfen Patientendaten nur nach Zustimmung des Patienten und nur anonymisiert verwendet werden.
meningiale Lymphgefäße
Wissenschaft

Abfallbeseitigung im Gehirn könnte Gedächtnis verbessern

Je älter wir werden, desto schlechter kann unser Gehirn Abfallstoffe entsorgen. Das kann mit einer verringerten Gedächtnisfunktion bis hin zu neurodegenerativen Krankheiten einhergehen. An Mäusen haben Forschende nun nachgewiesen, dass die Lymphgefäße rings ums Gehirn eine wichtige Rolle für die Abfallentsorgung und für das...

Kunststoffe, Abfall
Wissenschaft

Einstieg in den Kunststoff-Kreislauf

Forscher entwickeln neue Konzepte und Technologien, um Plastikabfälle als Rohstoff-Quelle zu erschließen.

Der Beitrag Einstieg in den Kunststoff-Kreislauf erschien zuerst auf wissenschaft.de...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon