Gesundheit A-Z
Schweigepflicht
in den Paragrafen 203 und 204 des Strafgesetzbuches festgelegte Pflicht aller im Gesundheitssystem Tätigen, persönliche Daten eines Patienten, insbesondere seine Erkrankung betreffend, absolut vertraulich zu behandeln. Die Schweigepflicht entfällt, wenn der Patient den Arzt schriftlich davon entbindet, wenn es ein der Schweigepflicht übergeordnetes Recht einzuhalten gilt, z. B. die Meldepflicht bei übertragbaren Krankheiten nach dem Infektionsschutzgesetz, oder wenn ein übergeordnetes Interesse der Öffentlichkeit, des Patienten selbst oder anderer Personen vorliegt, z. B. der begründete Verdacht, dass der Patient eine Gefahr für sich selbst oder für andere darstellt. Patientendaten dürfen außerdem unter den Personen weitergegeben werden, die den Patienten als Gruppe betreuen (therapeutisches Team). Für wissenschaftliche Studien dürfen Patientendaten nur nach Zustimmung des Patienten und nur anonymisiert verwendet werden.
Wissenschaft
Uralte Genmutation macht Pferde so ausdauernd
Schon lange bevor Pferde domestiziert wurden, zeichneten sie sich durch eine außergewöhnliche Kraft und Ausdauer aus. Nun sind Forschende ihrem Geheimnis auf die Spur gekommen: Verantwortlich ist demnach eine Punktmutation in einem Gen, das an der Energieversorgung der Muskeln beteiligt ist. Dadurch können Pferde sowie verwandte...
Wissenschaft
Genetische Geschichte der Auerochsen entschlüsselt
Die heute ausgestorben Auerochsen gelten als Schlüsselart der Ökosysteme im prähistorischen Eurasien und Nordafrika – und als Vorfahren heutiger Rinder. Nun haben Forschende die DNA von 38 dieser Tiere aus fast 50.000 Jahren analysiert. Demnach gab es vier verschiedene Abstammungslinien von Auerochsen, die sich in Abhängigkeit...