Gesundheit A-Z
Schweigepflicht
in den Paragrafen 203 und 204 des Strafgesetzbuches festgelegte Pflicht aller im Gesundheitssystem Tätigen, persönliche Daten eines Patienten, insbesondere seine Erkrankung betreffend, absolut vertraulich zu behandeln. Die Schweigepflicht entfällt, wenn der Patient den Arzt schriftlich davon entbindet, wenn es ein der Schweigepflicht übergeordnetes Recht einzuhalten gilt, z. B. die Meldepflicht bei übertragbaren Krankheiten nach dem Infektionsschutzgesetz, oder wenn ein übergeordnetes Interesse der Öffentlichkeit, des Patienten selbst oder anderer Personen vorliegt, z. B. der begründete Verdacht, dass der Patient eine Gefahr für sich selbst oder für andere darstellt. Patientendaten dürfen außerdem unter den Personen weitergegeben werden, die den Patienten als Gruppe betreuen (therapeutisches Team). Für wissenschaftliche Studien dürfen Patientendaten nur nach Zustimmung des Patienten und nur anonymisiert verwendet werden.
Wissenschaft
Wiederauferstehung der Tiere
Als Mammut und Beutelwolf ausstarben, hinterließen sie Lücken im Ökosystem. Mit moderner Genchirurgie könnten Forscher Nachbildungen erschaffen.
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Wissenschaft
Wie wir mit Gruppenmitgliedern konkurrieren
Mitglieder einer sozialen Gruppe sind untereinander üblicherweise besonders kooperativ. Je nach Situation können sie einander aber auch zu schärferen Konkurrenten werden als gegenüber Personen außerhalb der Gruppe. Das zeigt eine Studie anhand von Verhaltensexperimenten. Standen Angehörige verschiedener nationaler, ethnischer...