Gesundheit A-Z
Schweigepflicht
in den Paragrafen 203 und 204 des Strafgesetzbuches festgelegte Pflicht aller im Gesundheitssystem Tätigen, persönliche Daten eines Patienten, insbesondere seine Erkrankung betreffend, absolut vertraulich zu behandeln. Die Schweigepflicht entfällt, wenn der Patient den Arzt schriftlich davon entbindet, wenn es ein der Schweigepflicht übergeordnetes Recht einzuhalten gilt, z. B. die Meldepflicht bei übertragbaren Krankheiten nach dem Infektionsschutzgesetz, oder wenn ein übergeordnetes Interesse der Öffentlichkeit, des Patienten selbst oder anderer Personen vorliegt, z. B. der begründete Verdacht, dass der Patient eine Gefahr für sich selbst oder für andere darstellt. Patientendaten dürfen außerdem unter den Personen weitergegeben werden, die den Patienten als Gruppe betreuen (therapeutisches Team). Für wissenschaftliche Studien dürfen Patientendaten nur nach Zustimmung des Patienten und nur anonymisiert verwendet werden.
Wissenschaft
„Kryptischer“ Klimatreiber der Erdgeschichte
Warum erholte sich das Erdklima nach starkem Vulkanismus in der Erdgeschichte oft so langsam? Aus einer Studie geht nun hervor, dass noch lange, nachdem die großen Eruptionen vorüber waren, große Mengen des Treibhausgases Kohlendioxid aus dem Untergrund der Megavulkane in die Atmosphäre strömten. Die Ergebnisse tragen damit zum...
Wissenschaft
Wasserstoff im Rohr
Er gilt als zentraler Baustein der Energiewende: Wasserstoff. Nun beginnt in Deutschland der Aufbau eines sogenannten Kernnetzes, um ihn zu seinen Nutzern zu bringen. Es basiert großenteils auf bestehenden Erdgasleitungen. Wie gut taugen sie für Wasserstoff? von KATJA MARIA ENGEL Künftig soll klimaschonend erzeugter, „grüner“...