Lexikon

Arzt

Heilbehandler und Sachverständiger auf dem Gebiet des Gesundheitswesens mit staatlicher Approbation (Bestallung) nach abgeschlossenem Hochschulstudium. Die Tätigkeit als praktischer Arzt kann er erst ausüben, wenn er sich „niedergelassen“ hat. Zur Ausübung der Tätigkeit bei den gesetzlichen Krankenkassen benötigt er die Zulassung als Kassenarzt. Die Niederlassung ist entweder als praktischer Arzt (Arzt für Allgemeinmedizin) oder als Facharzt möglich. Der Arzt unterliegt in seiner Tätigkeit der Schweigepflicht. Es gibt Ärzte, die ausschließlich oder daneben öffentlich-rechtliche Aufgaben auf dem Gebiet des Gesundheitswesens wahrnehmen, z. B. die Amtsärzte, die eine besondere Staatsprüfung ablegen müssen, aber auch die Vertrauensärzte der Versicherungskörperschaften. Die Grundsätze des ärztlichen Berufs sind in der Neufassung der Bundesärzteordnung vom 16. 4. 1987 geregelt. Daneben ist das Recht des Arztes in der Bestallungsordnung für Ärzte, der Approbationsordnung für Ärzte und der Gebührenordnung für Ärzte zusammengefasst. Für den Kranken gilt die freie Arztwahl, für den Kassenpatienten mit der Einschränkung, dass er nur unter den Kassenärzten wählen darf.
Foto einer Goßen Mausschwanzfledermaus im Flug am Nachthimmel
Wissenschaft

Wie Fledermäuse Zusammenstöße vermeiden

Fledermäuse können in großen Schwärmen aus tausenden Tieren auf engem Raum fliegen, ohne dabei in der Luft zusammenzustoßen. Wie ihnen das gelingt, haben nun Biologen herausgefunden. Demnach passen die Tiere sowohl ihre Flugbewegungen als auch die Rufe ihrer Echoortung an die herausfordernde Situation beim abendlichen...

Waldbrand
Wissenschaft

CO2-Emissionen durch Waldbrände nehmen zu

Die Wälder der Welt binden große Mengen CO2 und gelten daher als wichtiger Baustein im Kampf gegen den Klimawandel. Doch Waldbrände gefährden die Funktion der Wälder als CO2-Senke. Eine Studie hat nun die weltweite Waldbrandaktivität seit 2001 ausgewertet und wichtige Einflussfaktoren identifiziert. Demnach stammen die größten...

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