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26. Juni 2003
Karlsruhe: Der Bundesgerichtshof weist in einer Grundsatzentscheidung die Klage von vier Griechen ab, deren Eltern am 10. Juni 1944 zusammen mit über 200 Bewohnern in dem Bergdorf Distomo von einer SS-Einheit erschossen worden waren. Deutschland muss keinen Schadensersatz an Hinterbliebene zahlen, weil das Völkerrecht nur Staaten - nicht jedoch Einzelpersonen - Anspruch auf Schadenersatz zubilligt. In Griechenland sind bereits ca. 60 000 ähnliche Klagen anhängig.