Lexikon
Krankengeld
eine Leistung der sozialen Krankenversicherung mit dem Zweck, den durch die Arbeitsunfähigkeit ausfallenden Lohn zu ersetzen. Der Versicherte erhält 70% des Regellohns; das entgangene regelmäßige Nettoarbeitsentgelt darf jedoch nicht überschritten werden. Die Leistungsdauer ist bei Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit auf 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren von Beginn der Arbeitsunfähigkeit an beschränkt. Tritt während dieser Zeit eine weitere Krankheit hinzu, wird die Leistungsdauer nicht verlängert. Bei Fortzahlung des Arbeitsentgelts, Beziehung von anderen Leistungen wie Arbeitslosengeld, Übergangsgeld u. a. ruht das Krankengeld.
Wissenschaft
Der Akku als Schatztruhe
Immer mehr Autos fahren elektrisch. Doch was soll mit den ausgedienten Lithium-Ionen-Batterien passieren? Gehäuse und Kabel lassen sich einfach wiederverwerten, die Bestandteile von Modulen und Zellen weit schwieriger. Aber es gibt Lösungen. von KLAUS SIEG Ob Smartphone, Laptop, Spielzeug, Fernbedienung oder Elektroauto: Lithium-...
Wissenschaft
Das Inseluniversum
Die größte Entdeckung aller Zeiten: Wie ein paar Sterne vor 100 Jahren alles verändert haben. von RÜDIGER VAAS Harlow Shapley war eine Art zweiter Kopernikus; und er wäre vielleicht sogar ein dritter geworden, wenn er seine Meinung nicht irrtümlich und voreilig geändert hätte. Nikolaus Kopernikus hatte mit seinem ab 1509...