Lexikon
Krankengeld
eine Leistung der sozialen Krankenversicherung mit dem Zweck, den durch die Arbeitsunfähigkeit ausfallenden Lohn zu ersetzen. Der Versicherte erhält 70% des Regellohns; das entgangene regelmäßige Nettoarbeitsentgelt darf jedoch nicht überschritten werden. Die Leistungsdauer ist bei Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit auf 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren von Beginn der Arbeitsunfähigkeit an beschränkt. Tritt während dieser Zeit eine weitere Krankheit hinzu, wird die Leistungsdauer nicht verlängert. Bei Fortzahlung des Arbeitsentgelts, Beziehung von anderen Leistungen wie Arbeitslosengeld, Übergangsgeld u. a. ruht das Krankengeld.
Wissenschaft
Bewaffnet die Stirn bieten
Horn oder Geweih: Wer trägt was und warum, und woraus besteht der Stirnaufsatz? Eine kleine zoologische Kopfschmuckkunde. von CHRISTIAN JUNG Auf dem Kopf des männlichen Hirschs sitzt ein spitzes Geweih – ein Kopfschmuck, der mit zunehmendem Alter durch Pracht und Größe beeindruckt. In Szene gesetzt durch entsprechendes...
Wissenschaft
Das finstere Mittelalter
Es gab im Mittelalter verschiedene Leuchtmittel, doch sie waren eine Frage des Geldes. von Rolf Heßbrügge Das Bild vom finsteren Mittelalter hält sich hartnäckig, obwohl Historiker diese Zeit heute differenzierter sehen. Doch schon die Menschen der Renaissance grenzten sich mit der Wiederbelebung des Glanzes der Antike von den „...
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