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Riester-Rente

nach dem Bundesarbeitsminister Walter Riester benannte private, kapitalgedeckte und staatlich geförderte Zusatzvorsorge zur Schließung der sog. Rentenlücke; Grundlage ist das Altersvermögensgesetz vom 26. 6. 2001. Förderwürdig sind seit 2002 u. a. Personen, die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung tragen, Bezieher von Arbeitslosengeld und Krankengeld, Wehr- und Zivildienstleistende, geringfügig Beschäftigte, die auf ihre Versicherungsfreiheit verzichtet haben. Staatlich gefördert werden die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zertifizierten Altersvorsorgeverträge. Dazu zählen z. B. Banksparpläne, private Rentenversicherungen oder Fondsprodukte. Die volle staatliche Förderung erhält, wer unter Anrechnung der staatlichen Zulagen ab 2002 1%, ab 2004 2%, ab 2006 3% und ab 2008 4% seines Gehaltes in die zusätzliche Altersvorsorge investiert. Die maximale Zulage betrug 2002 38 Euro und erhöht sich bis 2008 auf 154 Euro für Alleinstehende, für Ehepaare verdoppeln sich die Beträge. Die Kinderzulage je Kind erhöht sich von 2002 46 Euro bis auf maximal 185 Euro 2008. Zulagen und Eigenanteil können als Sonderausgabenabzug von der Steuer abgesetzt werden: 2002 bis maximal 525 Euro, 2008 bis maximal 2100 Euro.

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