Lexikon
geringfügige Beschäftigung
MinijobArbeitsverhältnis mit einer Verdienstgrenze bis 400 Euro pro Monat, für das der Arbeitgeber pauschal Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge abführt (11% Krankenversicherung, 12% Rentenversicherung, 2% Steuern), ohne dass dem Arbeitnehmer volle Ansprüche auf Leistungen aus der Sozialversicherung erwachsen; der Arbeitnehmer kann jedoch die Beiträge aufstocken. Für Minijobs im Haushalt gilt eine geringere pauschale Abgabe (5% Krankenversicherung, 5% Rentenversicherung, 2% Steuern). Die pauschale Abgeltung umfasst auch mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen, soweit sie den Betrag von insgesamt 400 Euro pro Monat nicht überschreiten. Auf die Grundzone bis 400 Euro folgt die sog. Gleitzone (401–800 Euro) mit voller Steuerpflicht, reduzierten Arbeitnehmer- und vollen Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung. Zentrale Meldestelle: Minijob-Zentrale Essen.
Wissenschaft
Wie sich Kaffeebohnen im Schleichkatzendarm verändern
Kopi Luwak ist eine der teuersten Kaffeesorten der Welt. Die Besonderheit: Er stammt aus Kaffeebohnen, die von Schleichkatzen gefressen und wieder ausgeschieden wurden. Durch die Passage durch den Verdauungstrakt der kleinen Allesfresser sollen die Bohnen ein intensiveres und zugleich milderes Aroma bekommen. Diese These haben...
Wissenschaft
Unsere kosmische Blase
Alle jungen Sternentstehungsgebiete in der Sonnenumgebung befinden sich auf der Oberfläche einer gewaltigen Blase. Geschaffen wurde sie von Supernovae. von THOMAS BÜHRKE Astronomen beobachten schon lange heiße Gasblasen in unserer Milchstraße. Diese Gebilde sind einige Hundert Lichtjahre groß und verleihen der Galaxis eine...