Lexikon
geringfügige Beschäftigung
MinijobArbeitsverhältnis mit einer Verdienstgrenze bis 400 Euro pro Monat, für das der Arbeitgeber pauschal Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge abführt (11% Krankenversicherung, 12% Rentenversicherung, 2% Steuern), ohne dass dem Arbeitnehmer volle Ansprüche auf Leistungen aus der Sozialversicherung erwachsen; der Arbeitnehmer kann jedoch die Beiträge aufstocken. Für Minijobs im Haushalt gilt eine geringere pauschale Abgabe (5% Krankenversicherung, 5% Rentenversicherung, 2% Steuern). Die pauschale Abgeltung umfasst auch mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen, soweit sie den Betrag von insgesamt 400 Euro pro Monat nicht überschreiten. Auf die Grundzone bis 400 Euro folgt die sog. Gleitzone (401–800 Euro) mit voller Steuerpflicht, reduzierten Arbeitnehmer- und vollen Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung. Zentrale Meldestelle: Minijob-Zentrale Essen.
Wissenschaft
Schutz vor Extremwetter
Hitzesommer und Überschwemmungen: Längst sind die Folgen des Klimawandels in Deutschland zu spüren. Doch mit naturnahen Maßnahmen können Städte, ländliche Gebiete und Küstenregionen geschützt werden. von JAN BERNDOFF Wer sich in Deutschland vor den Kapriolen des Klimawandels weitgehend sicher fühlte, musste in den letzten Jahren...
Wissenschaft
Molekularer Ententanz
Heutzutage ist CO2 ist nicht sehr beliebt. Das war aber nicht immer so. Wenn man im ausgehenden 20. Jahrhundert von CO2 sprach, dann nicht wegen der Klimakrise, sondern zum Beispiel einfach, weil man es bei der Bestellung eines sprudelnden Erfrischungsgetränks als Synonym für Kohlensäure verwendet hat. Punkti-Wasser haben manche...