Lexikon

geringfügige Beschäftigung

Minijob
Arbeitsverhältnis mit einer Verdienstgrenze bis 400 Euro pro Monat, für das der Arbeitgeber pauschal Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge abführt (11% Krankenversicherung, 12% Rentenversicherung, 2% Steuern), ohne dass dem Arbeitnehmer volle Ansprüche auf Leistungen aus der Sozialversicherung erwachsen; der Arbeitnehmer kann jedoch die Beiträge aufstocken. Für Minijobs im Haushalt gilt eine geringere pauschale Abgabe (5% Krankenversicherung, 5% Rentenversicherung, 2% Steuern). Die pauschale Abgeltung umfasst auch mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen, soweit sie den Betrag von insgesamt 400 Euro pro Monat nicht überschreiten. Auf die Grundzone bis 400 Euro folgt die sog. Gleitzone (401800 Euro) mit voller Steuerpflicht, reduzierten Arbeitnehmer- und vollen Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung. Zentrale Meldestelle: Minijob-Zentrale Essen.
Rhein, Düsseldorf, trocken
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