Lexikon
geringfügige Beschäftigung
MinijobArbeitsverhältnis mit einer Verdienstgrenze bis 400 Euro pro Monat, für das der Arbeitgeber pauschal Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge abführt (11% Krankenversicherung, 12% Rentenversicherung, 2% Steuern), ohne dass dem Arbeitnehmer volle Ansprüche auf Leistungen aus der Sozialversicherung erwachsen; der Arbeitnehmer kann jedoch die Beiträge aufstocken. Für Minijobs im Haushalt gilt eine geringere pauschale Abgabe (5% Krankenversicherung, 5% Rentenversicherung, 2% Steuern). Die pauschale Abgeltung umfasst auch mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen, soweit sie den Betrag von insgesamt 400 Euro pro Monat nicht überschreiten. Auf die Grundzone bis 400 Euro folgt die sog. Gleitzone (401–800 Euro) mit voller Steuerpflicht, reduzierten Arbeitnehmer- und vollen Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung. Zentrale Meldestelle: Minijob-Zentrale Essen.
Wissenschaft
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Ob ein Kind Asthma bekommt, entscheidet sich oft schon in der Schwangerschaft oder in den ersten Lebensjahren. Luft und Ernährung haben dabei einen großen Einfluss. von SUSANNE DONNER Voll Vorfreude macht sich Chiara (Name geändert) auf den Weg zu einem Reiterhof im Umland Berlins. Das achtjährige Mädchen reitet für sein Leben...
Wissenschaft
Die alten Griechen sind noch älter
Ein Archäologe aus Wien und ein deutscher Kernphysiker eichen die Chronologie der Antike neu. von ROLF HEßBRÜGGE Stefanos Gimatzidis sitzt in seinem Wiener Büro, trinkt einen Schluck Tee und hält kurz inne. Dann verrät er: „Ein guter Bekannter von mir, der Professor der Klassischen Archäologie an der Uni Montreal ist, hat mich...