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Die gesetzliche Rentenversicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung ist eine der drei Säulen der Alterssicherung in Deutschland. Die meisten Versicherten erhalten die Altersrente, manche bereits früher eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und andere eine Rente als Hinterbliebene(r).
Wie hoch sind die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung?
Der Beitragssatz zur Rentenversicherung liegt derzeit bei 19,9 Prozent des Einkommens - das gilt bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.250 Euro in den westlichen bzw. 4.550 Euro in den östlichen Bundesländern (Stand Januar 2007). Nach den Plänen der Bundesregierung soll er bis 2020 nicht über 20% und bis 2030 nicht über 22% steigen.
Wie bemisst sich die Rentenhöhe?
Grundlage für die Höhe der Rente sind der Lohn bzw. das Gehalt während der Arbeitszeit sowie die Beitragszeiten, in denen in die Rentenversicherung eingezahlt wurde. Die Rente selbst errechnet sich aus einer für den Laien etwas komplizierten Formel: PEP x RA x AR = Rente (Persönliche Entgeltpunkte multipliziert mit dem Rentenartfaktor multipliziert mit dem aktuellen Rentenwert ist gleich Monatsbruttorente). Informationen zur zukünftigen Rentenhöhe erteilt die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) unter Angabe der Rentenversicherungsnummer.