Im Grunde genommen gibt es zwei Varianten der Unfallversicherung: Die gesetzliche Unfallversicherung (GUV) bildet die Pflichtvariante der Unfallversicherung. Sie ist ein Baustein der Sozialversicherung und sichert den Arbeitnehmer in den Fällen finanziell ab, die berufsbedingt oder aufgrund eines Arbeitsunfalls auftreten. Passiert beispielsweise im Betrieb ein Unfall, sind auch Behandlung und Rehabilitation über die GUV abgesichert. Das Pendant zur GUV ist die PUV, die private Unfallversicherung. Je nach den individuell vereinbarten Vertragsdetails kommt die private Unfallversicherung für die Folgen privater Unfälle auf, ggf. auch für Krankhausaufenthalte und Heilbehandlungen, die folgen müssen.
1. Die Beiträge sind stabil, die Leistungen steigen
Eine aktuelle Statistik der GDV, dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, zufolge sind die Bruttobeiträge in der Unfallversicherung seit Jahren weitestgehend stabil. Im Jahr 2017 lagen die Beiträge bei 6,479 Millionen Euro – das ist 0,5 Prozent höher als im Vorjahr. Die Leistungen hingegen sind im ausgewiesenen Vergleichszeitraum zwischen 2011 und 2017 beinahe ausnahmslos gestiegen – von 3,070 Millionen Euro im Jahr 2011 bis auf 3,364 Millionen Euro im Jahr 2017. Die Anzahl der Versicherungsunternehmen ist im Übrigen rückläufig und fiel von 135 Unternehmen im Jahr 2011 auf 123 Unternehmen im Jahr 2017.
2. Diese drei Zielgruppen brauchen den meisten Schutz
Rentner, Hausfrauen und Kinder sind die drei Zielgruppen, die den größten Bedarf an einer Unfallversicherung haben. Diese nämlich übernimmt die Folgeschäden für Unfälle außerhalb des Unternehmens, also für Unfälle in der Freizeit. Da die Mehrheit der Unfälle ohnehin in der Freizeit passiert und eben diese drei Gruppen hauptsächlich außerhalb der Erwerbstätigkeit unterwegs sind, sind sie die wichtigsten Zielgruppen der Versicherer. Zwar sind Kinder während ihrer Zeit im Kindergarten und in der Schule versichert sowie auf dem Hin- und Rückweg, jedoch passieren auch hier die meisten Unfälle während Freizeitaktivitäten. Eine Hausfrau hingegen ist gar nicht gesetzlich geschützt, deswegen wird gerade dieser Zielgruppe eine private Unfallversicherung nachdrücklich empfohlen.
3. Die einzelnen Leistungen sind nach dem Baukastenprinzip zu wählen
Die Leistungen der privaten Unfallversicherung wählen die Versicherungsnehmer selbst aus – und zwar mit Blick auf ihre individuellen Bedürfnisse. Die Auswahl der einzelnen Leistungsbausteine umfasst vor allem diese Faktoren:
- Die private Unfallversicherung bezahlt eine einmalige Invaliditätsleistung – und zwar je nachdem, um welche Form und Schwere der Invalidität es sich handelt. Diese Einmalleistung kann dazu genutzt werden, mögliche Umbauten zu finanzieren, die aufgrund einer unfallbedingten, körperlichen Einschränkung nun nötig sind.
- Die private Unfallversicherung bietet an, die Kosten für das Suchen, Retten und Bergen zu übernehmen, wenn diese Leistung vereinbart wird. Vor allem für Bergwanderer, Mountainbiker und auch Skifahrer ist dieser Baustein wichtig. Inbegriffen ist meist auch der Heimtransport nach dem Unfall.
- Die private Unfallversicherung bietet an, die Kosten kosmetischer Operationen zu übernehmen, falls diese in der Folge nach einem Unfall nötig werden. In der Regel wird eine Höchstgrenze vertraglich festgelegt.
- Um die finanziellen Einbußen, die durch den Verdienstausfall drohen, zu minimieren, gibt es die Bausteine „Krankentagegeld“ und „Krankenhaustagegeld“. Das Krankentagegeld gleicht die Differenz zwischen dem regulären Lohn und dem Krankengeld aus, das nach sechs Wochen bezahlt wird, jedoch deutlich geringer ausfällt als der reguläre Lohn. Für beide Komponenten gibt es auch spezielle Einzelversicherungen.
- Während die Leistungen an die Hinterbliebenen im Falle eines Unfallstods meist Bestandteil der Police sind, ist die Unfallrente eine Leistung, die offeriert wird, wenn eine Invalidität in Höhe von 50 Prozent vorliegt. Die bessere Wahl um für diesen Spezialfall vorzusorgen, ist jedoch die Berufsunfähigkeitsversicherung, die nicht nur nach einem Unfall bezahlt, sondern auch im Krankheitsfall.
Wichtig: Vor allem auf die Abfrage der privaten Freizeitaktivitäten muss wahrheitsgemäß geantwortet werden. Ob es zu einem Risikoaufschlag kommt, weil die Lieblingssportart das Bergsteigen ist und das vom Versicherer als „Risikosportart“ eingestuft wird, ist von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich.
4. Das ist im Falle einer Kündigung zu beachten
Der Rahmen, in dem eine Unfallversicherung gekündigt werden kann, ist klar: In aller Regel liegt die Kündigungsfrist bei drei Monaten zum Ende der Laufzeit. Wer frühzeitig aus der Unfallversicherung raus möchte, muss einen triftigen Grund vorweisen. Bei einer Beitragserhöhung oder, wenn die Versicherung ablehnt, einen Schaden zu begleichen, ist dies möglich. Kündigen darf allerdings nur, wer eine private Unfallversicherung abgeschlossen hat. Welche Regelungen im Speziellen gelten, ist in der Versicherungspolice dokumentiert. Diese gilt es vor Abschluss der Versicherung genau zu lesen.
Die gesetzliche Unfallversicherung zu kündigen, ist nahezu unmöglich. Wer als Pflichtversicherter gilt, kann die Unfallversicherung nicht kündigen. Selbstständige und Freiberufler können nur dann die Unfallversicherung kündigen, wenn sie aus der Berufsgenossenschaft aussteigen. Das wiederum ist nur möglich, wenn der Grund der Versicherungspflicht – sprich: die Selbstständigkeit oder Freiberuflichkeit – sich auflöst.