Wissensbibliothek
Was darf »Monsieur le Président«?
Der Präsident der Französischen Republik ist viel weniger als der Bundespräsident in Deutschland auf Repräsentation beschränkt. Nicht nur darf er eine Kammer des Parlaments, die Nationalversammlung, auflösen und Gesetzesvorlagen zur Volksabstimmung bringen: Er ist auch Oberbefehlshaber der Streitkräfte und Vorsitzender des Ministerrats.
Die Nationalversammlung (Assemblée Nationale), die wichtigere Kammer des französischen Parlaments, darf nur auf bestimmten, durch die Verfassung festgelegten Gebieten Gesetze erarbeiten. Sie hat immerhin das Recht, der Regierung das Vertrauen zu entziehen und sie so zum Rücktritt zu zwingen.
Die Abgeordneten der Nationalversammlung werden nach dem Mehrheitswahlrecht für fünf Jahre gewählt. Der Senat, die zweite Kammer, besteht aus Vertretern der Verwaltungsgebiete (Départements) und kann weder durch die Regierung noch durch den Präsidenten aufgelöst werden. Besteht zwischen den Kammern Uneinigkeit, z. B. über die Verabschiedung eines Gesetzes, entscheidet die Nationalversammlung.
Wann empfinden wir Gerüche als Gestank?
Fisch, faule Eier, Mundgeruch, Schweiß, Desinfektionsmittel, ätherische Öle – die Liste der ekligen und unangenehmen Gerüche ist lang und zugleich höchst individuell. Aber wie genau fällen wir unser Urteil darüber, ob wir einen Geruch als angenehm oder stinkend empfinden? Wie unser Gehirn zwischen Duft und Gestank entscheidet,...
Der Mensch im Takt der Uhr
Die Geschichte der menschlichen Zeitmessung erzählt von technischen Unzulänglichkeiten und von teils schweren Unfällen, aber auch vom ständigen Streben nach immer mehr Genauigkeit. Von Rolf Heßbrügge Die genauesten Uhren Deutschlands ticken in Braunschweig, genauer gesagt in der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB). Die...