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Was darf »Monsieur le Président«?

Der Präsident der Französischen Republik ist viel weniger als der Bundespräsident in Deutschland auf Repräsentation beschränkt. Nicht nur darf er eine Kammer des Parlaments, die Nationalversammlung, auflösen und Gesetzesvorlagen zur Volksabstimmung bringen: Er ist auch Oberbefehlshaber der Streitkräfte und Vorsitzender des Ministerrats.

Die Nationalversammlung (Assemblée Nationale), die wichtigere Kammer des französischen Parlaments, darf nur auf bestimmten, durch die Verfassung festgelegten Gebieten Gesetze erarbeiten. Sie hat immerhin das Recht, der Regierung das Vertrauen zu entziehen und sie so zum Rücktritt zu zwingen.

Die Abgeordneten der Nationalversammlung werden nach dem Mehrheitswahlrecht für fünf Jahre gewählt. Der Senat, die zweite Kammer, besteht aus Vertretern der Verwaltungsgebiete (Départements) und kann weder durch die Regierung noch durch den Präsidenten aufgelöst werden. Besteht zwischen den Kammern Uneinigkeit, z. B. über die Verabschiedung eines Gesetzes, entscheidet die Nationalversammlung.

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Neuen Viren auf der Spur

Um potenziell für den Menschen gefährliche Viren aus dem Tierreich frühzeitiger zu identifizieren, haben Forschende einen neuen Ansatz entwickelt: Mit Hochleistungsrechnern haben sie die genetischen Informationen verschiedener Wirbeltiere durchforstet und erhoben, mit welchen Viren diese jeweils infiziert waren. Dabei stießen sie...

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Wie Wärmepumpen das Stromnetz schonen

Eine wachsende Zahl von Wärmepumpen wird den Stromverbrauch deutlich steigen lassen. Durch trickreiche Techniken lässt sich gewährleisten, dass dennoch keine Überlastung der Versorgungsnetze droht. von TIM SCHRÖDER Gerade einmal fünf Grad hat das Wasser im Rhein bei Mannheim in der Winterzeit. Nach menschlichem Empfinden ist das...

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