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Was darf »Monsieur le Président«?

Der Präsident der Französischen Republik ist viel weniger als der Bundespräsident in Deutschland auf Repräsentation beschränkt. Nicht nur darf er eine Kammer des Parlaments, die Nationalversammlung, auflösen und Gesetzesvorlagen zur Volksabstimmung bringen: Er ist auch Oberbefehlshaber der Streitkräfte und Vorsitzender des Ministerrats.

Die Nationalversammlung (Assemblée Nationale), die wichtigere Kammer des französischen Parlaments, darf nur auf bestimmten, durch die Verfassung festgelegten Gebieten Gesetze erarbeiten. Sie hat immerhin das Recht, der Regierung das Vertrauen zu entziehen und sie so zum Rücktritt zu zwingen.

Die Abgeordneten der Nationalversammlung werden nach dem Mehrheitswahlrecht für fünf Jahre gewählt. Der Senat, die zweite Kammer, besteht aus Vertretern der Verwaltungsgebiete (Départements) und kann weder durch die Regierung noch durch den Präsidenten aufgelöst werden. Besteht zwischen den Kammern Uneinigkeit, z. B. über die Verabschiedung eines Gesetzes, entscheidet die Nationalversammlung.

Diskriminierung
Wissenschaft

Doppelte Diskriminierung schadet mehr als doppelt

Unsere sozialen Beziehungen beeinflussen unsere Karriereaussichten, unsere Zufriedenheit und unsere Gesundheit. Doch dieses „soziale Kapital“ ist ungleich verteilt: Wir neigen dazu, uns mit Menschen zu umgeben, die uns ähnlich sind. Menschen, die beispielsweise aufgrund ihrer Herkunft oder ihres sozioökonomischen Status einer...

ChatGPT, KI, Künstliche Intelligenz
Wissenschaft

Geistreiche Debatten mit smarten Maschinen

Künstliche Intelligenz hat unseren Alltag erreicht. Seit ein paar Monaten können wir mit eloquenten Computern diskutieren. Sie schreiben Gedichte und Aufsätze, malen und programmieren. Wohin wird das führen? Entstehen daraus hilfreiche Assistenten für lästige Büroarbeiten oder manipulative Fake-Maschinen? von ULRICH EBERL...

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