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Was geschieht beim Länderfinanzausgleich?
Öffentliche Mittel werden von den »reicheren« zu den finanzschwächeren Bundesländern mit dem Ziel umverteilt, gleiche Lebensbedingungen in ganz Deutschland zu schaffen. 2005 belief sich das Gesamtvolumen des Länderfinanzausgleichs nach Angaben des Statistischen Bundesamts auf 6,885 Mrd. Euro (vorläufige Zahlen). Die fünf Geberländer waren Bayern (2,219 Mrd.), Baden-Württemberg (2,209 Mrd.), Hessen (1,593 Mrd.), Nordrhein-Westfalen (487 Mio.) und Hamburg (377 Mio.); die übrigen elf Bundesländer empfingen Ausgleichszahlungen. Neben dem Ausgleich zwischen den Bundesländern (horizontaler Finanzausgleich) gibt es Bundesergänzungszuweisungen (vertikaler Finanzausgleich) an die Empfängerländer. Deren Volumen betrug 2005 insgesamt 14,608 Mrd. Euro.
Der Finanzausgleich ist nicht unumstritten. Seine Kritiker – insbesondere aus den Geberländern – bemängeln, dass dadurch der Wettbewerb eingeschränkt werde. Um trotz des Finanzausgleichs für die Empfängerländer einen Anreiz zu sparsamem Haushalten zu schaffen, wird inzwischen durch den Länderfinanzausgleich keine 100 %ige Angleichung der Verhältnisse mehr angestrebt. Die Reihenfolge zwischen reicheren und ärmeren Bundesländern soll erhalten bleiben, um Empfängerländer anzuspornen, selbst zu Geberländern aufzusteigen.
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