Gesundheit A-Z
Krankengeld
70% des Bruttoarbeitseinkommens, den die Krankenkassen bei Arbeitsunfähigkeit des Versicherten in der Regel im Anschluss an die sechswöchige Lohnfortzahlung übernehmen. Das Krankengeld ist einschließlich Lohn- oder Gehaltsfortzahlung auf 78 Wochen innerhalb von drei Jahren beschränkt. Für jedes gesetzlich versicherte Kind erhalten Eltern bis zu zehn Arbeitstage Krankengeld im Jahr. Voraussetzungen: das Kind ist unter zwölf Jahre alt und muss laut ärztlichem Attest von einem Elternteil beaufsichtigt, betreut oder gepflegt werden, keine andere im Haushalt lebende Person kann diese Betreuung oder Pflege übernehmen. Insgesamt ist der Anspruch auf Krankengeld für Kinder auf 25 Arbeitstage begrenzt. Bei behinderten und auf Hilfe angewiesenen Kindern, die gesetzlich versichert sind, besteht ohne Altersbegrenzung der Anspruch der versicherten Eltern auf Krankengeld. Eltern schwerstkranker Kinder, die eine begrenzte Lebenserwartung von Wochen oder wenigen Monaten haben, haben einen zeitlich unbegrenzten Anspruch auf Kinderpflegekrankengeld.
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