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HERKUNFTSWöRTERBUCH
Gardinenpredigt
Im ehelichen Zusammenhang ist davon die Rede, dass einem Mann eine Gardinenpredigt gehalten wird. Gemeint ist damit die Zurechtweisung des Mannes durch die gestrenge Frau in einem der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Bereich. Die Ehebetten waren früher mit Gardinen oder mit Bettvorhängen der Sicht entzogen und der Bereich, in dem die Frau den angetrunkenen oder verspätet heimgekehrten Mann anherrschen durfte, ohne dass dieser das Gesicht verlor. Für die hinter den Vorhängen stattfindende Strafrede gebrauchte schon Sebastian Brant im Narrenschiff (1494) den Begriff Predigt: „Die ander kyflet an dem Bett: / Der eeman selten fryd do hett / Musz hören predig ouch gar oft, / So manch barfuszer lyt vnd schloft.“ Das erstmals 1743 belegte Wort Gardinenpredigt bezieht sich heutzutage nicht länger nur auf den Ehemann, sondern auch auf andere, die eine Zurechtweisung nötig haben.
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