Handlungslehrling
der in einem Handelsgewerbe zur Ausbildung in den im Geschäftsbetrieb vorkommenden kaufmännischen Arbeiten eingestellte Lehrling ; für ihn gelten Sonderbestimmungen sowie die allgemeinen arbeitsrechtlichen Bestimmungen für Jugendliche wie das Jugendarbeitsschutzgesetz.
Auch: Handelslehrling