Lexikon

Lehrling

ein nach der HandwO für einen anerkannten gewerblichen oder kaufmännischen Beruf Auszubildender, seit Erlass des Berufsbildungsgesetzes vom 14. 8. 1969 (Neufassung vom 23. 3. 2005) nicht mehr Lehrling, sondern Auszubildender genannt. Das Recht der Lehrlinge ist neu geregelt durch das Berufsbildungsgesetz, das Vorschriften (auch für Lehrlinge) über den Abschluss und den Mindestinhalt des Ausbildungsvertrags, über den Inhalt des Ausbildungsverhältnisses (Pflichten des Ausbildenden und des Auszubildenden) und über den Vergütungsanspruch (Erziehungsbeihilfe) enthält. Die Ausbildung schließt mit einer Abschlussprüfung (nach der HandwO: Gesellenprüfung). Von Bedeutung sind auch die Bestimmungen über Arbeitszeit und Arbeitsschutz Jugendlicher. Während in Deutschland die Organisation der Lehrlingsausbildung in den Händen der Handwerkskammern sowie der Industrie- und Handelskammern liegt, sind in der
Schweiz
staatliche Berufsbildungsämter maßgeblich daran beteiligt. Die Ausbildung der Lehrlinge wird hier vor allem durch das am 1. 4. 1965 in Kraft getretene eidgenössische Berufsbildungsgesetz geregelt. In
Österreich
gilt das 1969 erlassene Gesetz über die Berufsausbildung von Lehrlingen.
Inseln, Vulkane, Leben
Wissenschaft

Oasen des Lebens

Vulkane löschen Leben aus – und lassen neues entstehen. von BETTINA WURCHE Der Ausbruch eines Vulkans mit seinen Glutwellen und Lavaströmen verbrennt mit einem Schlag alles Grün, vom Grashalm bis zum Baum. Nicht rechtzeitig geflohene Tiere ersticken in toxischen Gasen oder zerfallen zu Asche. Schließlich hinterlässt das...

Ein Weibchen der Art Culex pipiens molestus. Die Mücken im Londoner Untergrund plagten die Menschen besonders während des Zweiten Weltkriegs, als die Tunnel Schutz vor Bomben boten. Biologen von der Princeton University haben kürzlich die Evolutionsmechanismen der Mücken aufgedeckt.
Wissenschaft

Anpassung der Arten

Durch seinen gewaltigen ökologischen Fußabdruck mischt der Mensch zunehmend in der Evolution mit. Manche Tiere fügen sich den veränderten Bedingungen.

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