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17. August 2011
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Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs
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Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs können Lehrlinge und Studenten die Kosten ihrer Ausbildung leichter steuerlich geltend machen. Das höchste Finanzgericht in Deutschland widerspricht mit zwei Urteilen der gängigen Praxis der Finanzämter, wonach Aufwendungen für die Erstausbildung oder das Erststudium generell nicht mit späteren Steuerzahlungen verrechnet werden können.
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