Wissensbibliothek
Was gehört zum öffentlichen Recht?
Das Verfassungsrecht, das Staatsrecht (z. B. die Wahlgesetzgebung), das Verwaltungsrecht, das Steuerrecht sowie das Sozialrecht. In Fragen des Verfassungsrechts (z. B. bei der Prüfung, ob Gesetze verfassungsgemäß sind) sind die Verfassungsgerichte bzw. -gerichtshöfe der Länder und das Bundesverfassungsgericht zuständig.
Die Verwaltungsgerichte behandeln strittige Punkte zwischen den Bürgern und der öffentlichen Verwaltung, z. B. der Polizei oder den Trägern öffentlicher Leistungen. Das Steuerrecht ist zwar Teil des Verwaltungsrechts, wird aber eigenständig behandelt. Für Streitfragen zwischen den Bürgern und der Finanzverwaltung (z. B. hinsichtlich des Steuerbescheids) sind daher auch die Finanzgerichte der Länder zuständig. Genauso gehört auch das Sozialrecht, das u. a. die soziale Sicherung der Bürger regelt, zum Verwaltungsrecht, doch gibt es dafür außerdem spezielle Sozialgerichte, die die Bürger etwa zur Schlichtung von Streitfällen mit den entsprechenden Sozialversicherungsträgern anrufen können.
Augen im All, Nasen an den Bäumen
Waldbrände häufen sich weltweit. Und die Forscher erwarten, dass sich der Trend fortsetzen wird. Doch sie haben auch neue Techniken im Köcher, um Schäden durch die Feuer einzudämmen – und setzen dabei vor allem auf eine möglichst frühzeitige Erkennung der Flammen. von RALF BUTSCHER Wer im Sommer 2023 in den Straßenschluchten von...
Schwamm drüber
Mikroorganismen waren lange Zeit nicht sehr beliebt bei uns Menschen – und das teilweise zurecht. Denn jahrtausendelang haben sie uns nichtmal gefragt, ob wir durch die von ihnen ausgelösten Infektionskrankheiten sterben möchten. Teilweise verteufeln wir sie aber zu Unrecht, weil wir ohne sie schnell auch einmal verhungert wären...