Wissensbibliothek
Was gehört zum öffentlichen Recht?
Das Verfassungsrecht, das Staatsrecht (z. B. die Wahlgesetzgebung), das Verwaltungsrecht, das Steuerrecht sowie das Sozialrecht. In Fragen des Verfassungsrechts (z. B. bei der Prüfung, ob Gesetze verfassungsgemäß sind) sind die Verfassungsgerichte bzw. -gerichtshöfe der Länder und das Bundesverfassungsgericht zuständig.
Die Verwaltungsgerichte behandeln strittige Punkte zwischen den Bürgern und der öffentlichen Verwaltung, z. B. der Polizei oder den Trägern öffentlicher Leistungen. Das Steuerrecht ist zwar Teil des Verwaltungsrechts, wird aber eigenständig behandelt. Für Streitfragen zwischen den Bürgern und der Finanzverwaltung (z. B. hinsichtlich des Steuerbescheids) sind daher auch die Finanzgerichte der Länder zuständig. Genauso gehört auch das Sozialrecht, das u. a. die soziale Sicherung der Bürger regelt, zum Verwaltungsrecht, doch gibt es dafür außerdem spezielle Sozialgerichte, die die Bürger etwa zur Schlichtung von Streitfällen mit den entsprechenden Sozialversicherungsträgern anrufen können.
Ur-Reptilien schon vor 355 Millionen Jahren
In Australien haben Forschende fossile Klauenabdrücke entdeckt, die ein neues Licht auf die Evolution der Landwirbeltiere werfen. Demnach entstand die Tiergruppe der Amnioten, zu der Reptilien, Vögel und Säugetiere zählen, wahrscheinlich mindestens 35 Millionen Jahre eher als angenommen. Untermauert wird der Befund von weiteren...
Wie sich der Kiefer der Säugetiere entwickelte
Säugetiere besitzen eine charakteristische Kieferanatomie, die sich im Laufe der Evolution wahrscheinlich mehrfach unabhängig entwickelt hat– und zwar bereits 17 Millionen Jahre eher als bisher angenommen. Das zeigen nun 3D-Rekonstruktionen der Kiefer dreier Säugetiervorläufer, die in der späten Trias in Brasilien gelebt haben....