Wissensbibliothek
Was gehört zum öffentlichen Recht?
Das Verfassungsrecht, das Staatsrecht (z. B. die Wahlgesetzgebung), das Verwaltungsrecht, das Steuerrecht sowie das Sozialrecht. In Fragen des Verfassungsrechts (z. B. bei der Prüfung, ob Gesetze verfassungsgemäß sind) sind die Verfassungsgerichte bzw. -gerichtshöfe der Länder und das Bundesverfassungsgericht zuständig.
Die Verwaltungsgerichte behandeln strittige Punkte zwischen den Bürgern und der öffentlichen Verwaltung, z. B. der Polizei oder den Trägern öffentlicher Leistungen. Das Steuerrecht ist zwar Teil des Verwaltungsrechts, wird aber eigenständig behandelt. Für Streitfragen zwischen den Bürgern und der Finanzverwaltung (z. B. hinsichtlich des Steuerbescheids) sind daher auch die Finanzgerichte der Länder zuständig. Genauso gehört auch das Sozialrecht, das u. a. die soziale Sicherung der Bürger regelt, zum Verwaltungsrecht, doch gibt es dafür außerdem spezielle Sozialgerichte, die die Bürger etwa zur Schlichtung von Streitfällen mit den entsprechenden Sozialversicherungsträgern anrufen können.

Rätselhafter Kernzerfall
Kernphysikern gelang die Vermessung einer extrem seltenen Zerfallsart von Atomkernen. Doch die Ergebnisse werfen Fragen auf. von DIRK EIDEMÜLLER Wenn Atomkerne radioaktiv zerfallen oder von hochenergetischen Teilchen getroffen werden, geraten sie meist in einen angeregten Zustand, fallen jedoch schnell wieder in den Grundzustand...

Tomatensaft nur im Flugzeug
Warum Tomatensaft über den Wolken viel besser schmeckt als auf dem Boden, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Wenn eine Boeing 737 mit rund 70 Tonnen Startgewicht zu einem Flug abhebt, tragen neben dem Flieger selbst, den Menschen an Bord mit ihrem Gepäck sowie dem Treibstoff auch rund 50 Kilogramm Tomatensaft zum Gesamtgewicht bei....