Lexikon

Reichsregierung

das Reichskabinett des Deutschen Reichs 19191945, bestand aus dem Reichskanzler und den Reichsministern, die zwar vom Reichspräsidenten berufen, insgesamt und einzeln aber dem Reichstag nach dem parlamentarischen System verantwortlich waren, das jedoch im „Dritten Reich“ durch das Ermächtigungsgesetz bedeutungslos wurde.

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