Lexikon
Reichspräsident
das Staatsoberhaupt des Deutschen Reichs seit 1919. Der Reichspräsident wurde auf sieben Jahre vom Volk gewählt und war im Unterschied zum Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland mit wichtigen eigenen Machtbefugnissen ausgestattet (besonders mit dem militärischen Oberbefehl und dem Recht zur Auflösung des Reichstags und Verhängung des Ausnahmezustands), deren Ausübung zur Zeit der Wirtschafts- und Parlamentskrise von 1930–1933 die parlamentarische Demokratie der Weimarer Verfassung in eine Präsidialdemokratie autoritärer Prägung überleitete. Reichspräsidenten waren F. Ebert (11. 2. 1919–28. 2. 1925) und P. von Hindenburg (12. 5. 1925–2. 8. 1934). A. Hitler vereinigte durch das (verfassungswidrige) Gesetz vom 1. 8. 1934 die Ämter des Reichspräsidenten und des Reichskanzlers in seiner Person; er führte den Titel Reichspräsident nicht.
Hindenburg, Paul von
Paul von Hindenburg
© wissenmedia
Wissenschaft
Sonne, Wärme, Dampf und Strom
Das Potenzial der Solarthermie für die Produktion von Ökostrom stellen Kraftwerke in Marokko seit einigen Jahren eindrucksvoll unter Beweis. von Ralf Butscher Wer sich wie der Autor dieses Beitrags auf eine geführte Rundreise durch Marokko begibt, macht vermutlich irgendwann auch in Ouarzazate Station. Die Stadt mit rund 70 000...
Wissenschaft
Standheizung
Die Hitze der Stadt ist im Sommer brutal. Da man fürchterlich matt ist, wird das Leben zur Qual“, heißt es im Lied „Oben ohne“ des österreichischen Schlagersängers Reinhard Fendrich. Obwohl er darin vor allem über Barbusigkeit in Wiens Freibädern singen wollte, hat er damit auch eine präzise Beschreibung dessen geliefert, was...