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Wie ging die Entrechtung der Juden vor sich?

Maßnahmen zur Verdrängung jüdischer Bürger aus dem öffentlichen Leben setzten bald nach der »Machtergreifung« ein, die nach Hitlers Worten »die größte germanische Rassenrevolution der Weltgeschichte« einleiten sollte. Ausschreitungen und Gewalttätigkeiten vor allem vonseiten der SA mündeten am 1. April 1933 in einen offiziellen »Judenboykott«. Er betraf vor allem jüdische Geschäfte, Arztpraxen und Anwaltskanzleien. Als wichtigste »legale« Grundlage für die Diskriminierung von Juden diente bis 1935 das »Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums«. Dessen »Arierparagraph« schrieb die Entlassung von Beamten »nichtarischer Abstammung« vor – auf Betreiben von Reichspräsident Hindenburg waren Frontkämpfer des Ersten Weltkrieges zunächst ausgenommen.

Weitere Gesetze und berufsständische Vorschriften, die den Arierparagraphen aufnahmen, beschränkten zunehmend zum Beispiel jüdischen Juristen, Ärzten und Apothekern die Zulassung oder die weitere Ausübung des Berufs. Die Reichskulturkammer, eine Zwangsorganisation aller Kulturschaffenden, sorgte dafür, dass das Kulturleben »judenrein« wurde. Als Folge des vorwiegend rassistisch-agitatorischen und bürokratischen Terrors setzte eine starke Emigrationswelle ein.

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