Lexikon
Weimarer Republik
die republikanisch-demokratische Staatsform Deutschlands in den Jahren 1918–1933, benannt nach dem Ort, an dem die verfassunggebende Nationalversammlung vom 6. 2. bis zum 30. 9. 1919 tagte (anschließend bis 21. 5. 1920 in Berlin). Obwohl die Verfassung erst am 11. 8. 1919 in Kraft trat und formal, wenn auch in der Substanz ausgezehrt, bis 1945 gültig blieb, rechnet man die Dauer der Weimarer Republik von der Ausrufung der Republik am 9. 11. 1918 bis zur Bildung der Regierung Hitler am 30. 1. 1933.
Weimarer Republik: Länder
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| Mecklenburg-Strelitz |
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| Preußen |
| Sachsen |
| Schaumburg-Lippe |
| Thüringen |
| Waldeck (1929 zu Preußen) |
| Württemberg |
Die Weimarer Reichsverfassung ging vom Prinzip der Volkssouveränität aus. Ursprüngliche Pläne, einen Einheitsstaat mit starker Exekutive um den Reichspräsidenten zu schaffen, wurden aufgegeben; sie fanden allerdings einen Niederschlag in dem Notstandsartikel 48, der in Verbindung mit Artikel 25 (Auflösung des Reichstages) eine „Reserveverfassung“ bildete. Der Reichsaufbau blieb föderativ. Das Schwergewicht lag bei den politischen Parteien und den von ihnen abhängigen Politikern und Regierungen. Plebiszitäre Elemente (Volksbegehren und Volksentscheid) spielten nur gelegentlich eine wichtige Rolle. Ansätze von rätedemokratischen Vorstellungen fanden sich in der Wirtschaftsverfassung, wurden aber nicht ausgebaut.
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