Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

ausrufen

aus|ru|fen
V.
102, hat ausgerufen; mit Akk.
1.
in einem kurzen Ruf äußern;
„Lass sein!“ rief er aus
2.
rufend bekannt geben;
(im Autobus, auf Bahnhöfen) die Haltestellen a.; ein Kind a.
ugs.
durch Lautsprecher bekannt geben, dass ein Kind im Gedränge seinen Eltern abhandengekommen ist
3.
öffentlich verkünden;
die Republik a.; jmdn. zum König a.
öffentlich verkünden, dass jmd. zum König gewählt worden ist
4.
rufend feilbieten;
Händler (auf dem Markt) rufen ihre Waren aus
Humanoide Echse in Anzug mit Aktentasche, steht auf grauem Hintergrund, Text:
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