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Da gab's keine Diskussion. Sobald eine Frau heiratete, verlor sie ihren Mädchennamen und hieß fortan wie der Gatte. Am 1. April 1994 ändert sich das allerdings, denn an diesem Tag trifft das neue Namensrecht in Kraft: Der Zwang zum gemeinsamen Ehenamen entfällt. Bereits 1991 hat das Bundesverfassungsgericht die Neuregelung erzwungen. Es hatte festgestell: "Dass der Mannesname von Gesetzes wegen Ehename wird, wenn die Ehegatten keinen ihrer Geburtsnamen zum Ehenamen bestimmen, ist unvereinbar mit dem Grundsatz der Gleichberechtigung." Das neue Namensrecht zieht jedoch seltsame Konsequenzen nach sich: So gibt es Ehepartner, die als solche gar nicht zu erkennen sind, weil jeder seinen Geburtsnamen trägt. Sehr beliebt ist auch der Doppelname, wobei der Partner, dessen Namen nicht zum Ehenamen bestimmt wurde, seinen Geburtsnamen wahlweise voranstellen oder anhängen kann. Richtig kompliziert wird es, wenn Kinder ins Spiel kommen. Denn die erhalten entweder den Namen des Vaters oder der Mutter. Und das kann schon mal dazu führen, dass Vater oder Mutter bei Ämtern oder Flugreisen erst einmal beweisen muss, dass das Kind auch das eigene ist.