Lexikon
Staatenbund
völkerrechtliche Verbindung von (souveränen) Staaten zur gemeinsamen Bewältigung bestimmter Aufgaben. Ob der Staatenbund eigene Organe besitzt und ob er Verträge mit anderen Staaten schließen kann, bestimmt sich nach dem Gründungsakt (völkerrechtlicher Vertrag). Oft ist der Staatenbund nur die Vorstufe zum Bundesstaat, so in der Schweiz (bis 1848), den USA (1778–1787), Deutschland (Deutscher Bund 1815–1866). Als Staatenbund wird heute auch das (britische) Commonwealth of Nations bezeichnet, wobei die Entwicklung von der engeren zur loseren Bindung verläuft. Keinen Staatenbund stellen gemeinsame Mitgliedschaften in internationalen Organisationen dar.
Wissenschaft
Elektronenwirbel im Graphen
In dem zweidimensionalen Kohlenstoffmaterial Graphen verhalten sich Elektronen anders als normal: Sie bewegen sich wie eine Flüssigkeit und können auch Wirbel bilden. Solche Elektronenwirbel im Graphen haben Physiker nun erstmals direkt sichtbar gemacht. Dies gelang ihnen mit Hilfe eines hochauflösenden Quanten-Magnetfeldsensors...
Wissenschaft
Schillerndem Vogelgefieder auf der Spur
Vom Kolibri bis zum Paradiesvogel: Vor allem in den Tropen erstrahlen viele Vögel in schillernder Farbenpracht. Nun sind Forschende anhand eines Stammbaums der Vögel mit Bezug zum Vorkommen schillernder Federn dem Ursprung und der Verbreitungsgeschichte dieses strukturellen Farbgebungseffekts nachgegangen. Demnach ist diese...