Lexikon
Staatenbund
völkerrechtliche Verbindung von (souveränen) Staaten zur gemeinsamen Bewältigung bestimmter Aufgaben. Ob der Staatenbund eigene Organe besitzt und ob er Verträge mit anderen Staaten schließen kann, bestimmt sich nach dem Gründungsakt (völkerrechtlicher Vertrag). Oft ist der Staatenbund nur die Vorstufe zum Bundesstaat, so in der Schweiz (bis 1848), den USA (1778–1787), Deutschland (Deutscher Bund 1815–1866). Als Staatenbund wird heute auch das (britische) Commonwealth of Nations bezeichnet, wobei die Entwicklung von der engeren zur loseren Bindung verläuft. Keinen Staatenbund stellen gemeinsame Mitgliedschaften in internationalen Organisationen dar.
Wissenschaft
Der seltsame Ring eines Zwergs
Ein Außenseiter im Sonnensystem lässt rätseln: Wieso ist aus dem Ring um Quaoar kein Mond entstanden?
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Wissenschaft
CO2-Fußabdruck von Reichen wird unterschätzt
Durchschnittlich 10,3 Tonnen CO2-Emissionen im Jahr verursachen die Deutschen pro Kopf. Aber wie verteilen sich die individuellen CO2-Emissionen auf die verschiedenen Einkommensgruppen? Diese Frage – angepasst auf das jeweils eigene Land – haben Forschende jeweils 1000 Menschen aus Dänemark, Indien, Nigeria und den USA gestellt....