Lexikon

Bundesstaat

eine Staatsform: die gebietliche Staatsgliederung (in historischer und rechtlicher Betrachtung vielfach auch als Staatenverbindung aufgefasst), in der mehrere nicht voll souveräne Gliedstaaten (Länder, Kantone, oft wieder als „Bundesstaaten“ bezeichnet) zu einem souveränen Gesamtstaat (Bund) vereinigt sind, mit dem sie sich die Ausübung der Staatsgewalt teilen und an dessen Staatstätigkeit sie durch besondere Organe (Bundesrat) teilnehmen. Der Bundesstaat ist zu unterscheiden vom Einheitsstaat und vom Staatenbund. Bundesstaaten sind z. B.: Deutschland, Österreich, die Schweiz, Australien, die USA, Argentinien, Indien, Kanada. Die staatsrechtliche Gestaltung des Verhältnisses zwischen Bund (Gesamtstaat) und Ländern (Einzelstaaten) ist verschieden.
Helmstaedter, Natur, Naturstoff
Wissenschaft

Vom Naturstoff zur Arznei

Tiere und Pflanzen sind bis heute die wichtigste Quelle für Arzneien. Naturheilkunde und moderne Medizin stehen sich deshalb viel näher, als es ihr gegensätzliches Image vermuten lässt. von SUSANNE DONNER Dem gefriergetrockneten Leichnam sahen die Forschenden es nicht gleich an: Aber Ötzi war ein kranker Mann. Im Magen entdeckten...

Wissenschaft

Immunzellen „Zusatz-Batterien“ verschafft

Der Kampf gegen Krebs kann sie schnell erschöpfen. Doch nun haben Forschende eine Möglichkeit entdeckt, T-Zellen entscheidend zu stärken, die bei Immuntherapien eingesetzt werden: Die Abwehrzellen können durch einen natürlichen Mechanismus mit mehr energieerzeugenden Mitochondrien ausgerüstet werden. Dabei übertragen...

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