Lexikon
Bundesstaat
eine Staatsform: die gebietliche Staatsgliederung (in historischer und rechtlicher Betrachtung vielfach auch als Staatenverbindung aufgefasst), in der mehrere nicht voll souveräne Gliedstaaten (Länder, Kantone, oft wieder als „Bundesstaaten“ bezeichnet) zu einem souveränen Gesamtstaat (Bund) vereinigt sind, mit dem sie sich die Ausübung der Staatsgewalt teilen und an dessen Staatstätigkeit sie durch besondere Organe (Bundesrat) teilnehmen. Der Bundesstaat ist zu unterscheiden vom Einheitsstaat und vom Staatenbund. Bundesstaaten sind z. B.: Deutschland, Österreich, die Schweiz, Australien, die USA, Argentinien, Indien, Kanada. Die staatsrechtliche Gestaltung des Verhältnisses zwischen Bund (Gesamtstaat) und Ländern (Einzelstaaten) ist verschieden.
Wissenschaft
Wenig Raum für Nachhaltigkeit
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Wissenschaft
Inferno in Deutschlands Urzeit
Die Erde wurde immer wieder von verheerenden Kleinplaneten getroffen. In Süddeutschland gibt es sogar zwei geologisch junge Krater. Sind sie gleichzeitig entstanden? von THORSTEN DAMBECK Als ein mächtiger Planetoid auf das heutige Süddeutschland stürzte, lebten dort keine Menschen. Die Narben des Einschlags sind nach fast 15...
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