Lexikon
Bundesstaat
eine Staatsform: die gebietliche Staatsgliederung (in historischer und rechtlicher Betrachtung vielfach auch als Staatenverbindung aufgefasst), in der mehrere nicht voll souveräne Gliedstaaten (Länder, Kantone, oft wieder als „Bundesstaaten“ bezeichnet) zu einem souveränen Gesamtstaat (Bund) vereinigt sind, mit dem sie sich die Ausübung der Staatsgewalt teilen und an dessen Staatstätigkeit sie durch besondere Organe (Bundesrat) teilnehmen. Der Bundesstaat ist zu unterscheiden vom Einheitsstaat und vom Staatenbund. Bundesstaaten sind z. B.: Deutschland, Österreich, die Schweiz, Australien, die USA, Argentinien, Indien, Kanada. Die staatsrechtliche Gestaltung des Verhältnisses zwischen Bund (Gesamtstaat) und Ländern (Einzelstaaten) ist verschieden.
Wissenschaft
Troja und die Spur des Goldes
Vor 4500 Jahren tauschten die Mächtigen der Welt Güter, Ideen und – das zeigen jüngste Forschungen – jede Menge Gold.
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Wissenschaft
Schnell wie das Licht
Die Lichtgeschwindigkeit ist eine der wichtigsten Naturkonstanten. Ohne Sie wäre die Physik des Universums nicht verständlich. von Rüdiger Vaas Im Vakuum ist Licht genau 299 792,458 Kilometer pro Sekunde schnell. Diesen Wert kürzen Physiker mit c ab (von lateinisch „celeritas“ für „Schnelligkeit“). Bis die Wissenschaft sich auf...