Lexikon
Bundesstaat
eine Staatsform: die gebietliche Staatsgliederung (in historischer und rechtlicher Betrachtung vielfach auch als Staatenverbindung aufgefasst), in der mehrere nicht voll souveräne Gliedstaaten (Länder, Kantone, oft wieder als „Bundesstaaten“ bezeichnet) zu einem souveränen Gesamtstaat (Bund) vereinigt sind, mit dem sie sich die Ausübung der Staatsgewalt teilen und an dessen Staatstätigkeit sie durch besondere Organe (Bundesrat) teilnehmen. Der Bundesstaat ist zu unterscheiden vom Einheitsstaat und vom Staatenbund. Bundesstaaten sind z. B.: Deutschland, Österreich, die Schweiz, Australien, die USA, Argentinien, Indien, Kanada. Die staatsrechtliche Gestaltung des Verhältnisses zwischen Bund (Gesamtstaat) und Ländern (Einzelstaaten) ist verschieden.
Wissenschaft
Streit um gesunde Ernährung
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Wissenschaft
Schlaflos bei Vollmond?
Viele Menschen klagen, sie könnten in den Nächten rund um Vollmond schlechter schlafen als gewohnt, während andere dies als pure Einbildung abtun. Was die Wissenschaft dazu sagt, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Fakt ist: Der Einfluss des Mondes auf uns Menschen ist in zahlreichen Studien untersucht worden, ohne dass man zu einem...
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